Bauleitplanung - Bebauungsplan "Pliening Nord-West" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 b Satz 1, § 13 a Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.07.2020 ö Beschliessend 104

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes „Pliening Nord-West“ wie folgt zu ändern:

In der Planzeichnung sind die für den öffentlichen Spielplatz festgesetzten Bäume so entlang der Grenzen der Fläche zu situieren, dass eine sinnvolle Nutzung mit Spielgeräten möglich ist.

10 dafür : 0 dagegen

Die Festsetzungen durch Text § 3 Abs. 1 und 4 entfallen ersatzlos.

9 dafür : 1 dagegen

Die in den Festsetzungen durch Text § 6 Nr. 2 und Nr. 6 verwendeten Begriffe „überwiegend“ sind zu streichen, da eine Definition, was bzw. wieviel „überwiegend“ bedeutet, fehlt.

10 dafür : 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes „Pliening Nord-West“ mit Begründung in der Fassung vom 02.07.2020 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich noch redaktionelle Ergänzungen in den Hinweisen durch Text und in die Begründung einzuarbeiten und anschließend die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2020 13:59 Uhr