Bauleitplanung - Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landsham V" - Ergänzende Anregung zum bereits gebilligten Entwurf in der Fassung vom 07.11.2019 und erneute Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.07.2020 ö Beschliessend 105

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Entscheidung des Gemeinderates über die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham II“ für das Grundstück Fl.Nr. 2361 Gemarkung Pliening, den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham V“ im Bereich des südlichen Bauraums im Bauquartier GE 3 so nach Osten zu erweitern, dass er bis an die östlich gelegene Geltungsbereichsgrenze heran ragt.

10 dafür : 0 dagegen

Die durch die Änderung entlang der Ostgrenze des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham V“ entfallenden sechs Bäume sind an anderer Stelle auf dem Grundstück neu festzusetzen.

10 dafür : 0 dagegen

Bei der Festsetzung durch Text, Ziffer 11.2 ist der Halbsatz „sowie dem kurzzeitigen Parken von Pkw und Lkw“ ersatzlos zu streichen, da ein Parken nach dem üblichen Verständnis nicht gewünscht ist, der Begriff „Parken“ gemäß Straßenverkehrsordnung jedoch bereits durch ein Verlassen des Fahrzeugs (um z. B. auf der Info-Tafel etwas nachzusehen) erfüllt wäre.

10 dafür : 0 dagegen

Bei der Festsetzung durch Text, Ziffer 13.1 ist der Begriff „überwiegend“ ersatzlos zu streichen, da eine Definition, was bzw. wieviel „überwiegend“ bedeutet, fehlt.

10 dafür : 0 dagegen

Bei der Festsetzung durch Text, Ziffer 14.3.3 und 14.3.4 sind die Planzeichen zu ergänzen.

10 dafür : 0 dagegen

Die Begründung und der Umweltbericht zum Bebauungsplan sind bezüglich der Aussagen zur inzwischen in Kraft getretenen 14. Flächennutzungsplan-Änderung für das „Gewerbegebiet Landsham V“ anzupassen.

10 dafür : 0 dagegen

Der entsprechend der vorherigen Beschlussfassungen geänderte Bebauungsplan für das „Gewerbegebiet Landsham V“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 02.07.2020 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich,  noch redaktionelle Ergänzungen einzuarbeiten und anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligungen sind nach Abschluss eines Grundabtretungs- und Erschließungsvertrages, der die Herstellung und Abtretung der öffentlichen Erschließungsanlagen regelt, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2020 13:59 Uhr