Kommunalrecht - Geschäftsordnung für den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 23.07.2020 ö 65

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zu der als Anlage des Beschlusses beigefügten Fassung der Geschäftsordnung folgende Ergänzungen und Änderungen:

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b 1. Halbsatz erhält folgende Fassung:

b) Vorberatung grundsätzlicher Angelegenheiten gemeindlicher Planungen einschließlich langfristiger Planungen der Gemeindeentwicklung, z.B“

6 dafür : 12 dagegen (abgelehnt)


§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Spiegelstrich 8 erhält folgende Fassung:

- der Verkehrsplanung, auch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes (einschließlich überörtliche Verkehrsplanungen)

7 dafür : 11 dagegen (abgelehnt)


§ 7 Abs. 2 Nr. 2 wird um Buchst. f mit folgendem Inhalt ergänzt:  

f) Vorberatung von Angelegenheit der Ver- und Entsorgung, u.a.

- Abfallwirtschaft und Maßnahmen zur Reduzierung des Abfalles

6 dafür : 12 dagegen (abgelehnt)

- Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

6 dafür : 12 dagegen (abgelehnt)

- Energieversorgung und Energiesparmaßnahmen

6 dafür : 12 dagegen (abgelehnt)


§ 8 Abs. 3 Buchst. e „grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts“ wird um folgende Spiegelstriche ergänzt: 

- Geschwindigkeitsbeschränkungen und -messungen

7 dafür : 11 dagegen (abgelehnt)

- Sicherheitsmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer

7 dafür : 11 dagegen (abgelehnt)


§ 8 Abs. 3 wird um folgenden Buchstaben j ergänzt: 

j) Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung

6 dafür : 12 dagegen (abgelehnt)


§ 8 Abs. 3 wird um folgenden Buchstaben j ergänzt: 

j) Neuausweisung von Grünanlagen, Biotopen und Ausgleichsflächen

7 dafür : 11 dagegen (abgelehnt)


§ 12 Abs. 2 GeschO – Einzelne Aufgaben des Ersten Bürgermeisters:

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a Spiegelstrich 2 (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln) wird auf 25.000,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Spiegelstrich 1 (Erlass) wird auf 2.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Spiegelstrich 2 (Niederschlagung) wird auf 12.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Spiegelstrich 3 (Stundung bis zur Dauer von einem Jahr) wird auf 25.000,00 Euro festgelegt.

17 dafür : 0 dagegen (ohne Frau Lucka)

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Spiegelstrich 3 (Stundung für eine Dauer von mehr als einem Jahr) wird auf 12.500,00 Euro festgelegt.

17 dafür : 0 dagegen (ohne Frau Lucka)

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b Spiegelstrich 4 (Aussetzung der Vollziehung) wird auf 12.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c (überplanmäßige Ausgaben) wird auf 12.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c (außerplanmäßige Ausgaben) wird auf 12.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d (Wertgrenze Rechtsgeschäfte u.a.) wird auf 25.000,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e (Nachträge) wird auf 12.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. f (Zuschüsse) wird auf 2.500,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Der Betrag in § 12 Abs. 3 Buchst. a (Rechtsstreitigkeiten) wird auf 25.000,00 Euro festgelegt.

18 dafür : 0 dagegen

Die Ladung (§ 23) erfolgt künftig schriftlich oder elektronisch unter Einsatz eines Ratsinformationssystems.

18 dafür : 0 dagegen

§ 30 Abs. 2 GeschO erhält folgende Fassung:

„(2) 1Darüber hinaus haben die Bürger und Bürgerinnen vor Eintritt in die Tagesordnung die Möglichkeit, Fragen an den ersten Bürgermeister oder die erste Bürgermeisterin und den Gemeinderat zu stellen. 2Zulässig sind nur Fragen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen und zu deren Entscheidung der erste Bürgermeister oder die erste Bürgermeisterin oder der Gemeinderat zuständig ist.“

10 dafür : 8 dagegen

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung einschließlich der vorgenannten Ergänzungen und Änderungen für den Gemeinderat mit Wirkung vom 23.07.2020. Die Geschäftsordnung ist Anlage des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2020 14:07 Uhr