Wasserrecht - Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim, Änderung der Erschließung, Errichtung einer Brücke über den Abfanggraben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend 77

Beschluss

In der Sitzung vom 20.02.2020 hat der Gemeinderat über die im Rahmen des Planfeststellungsverfahren vorgelegten Unterlagen zur geplanten Erweiterung des Kiesabbaus der Fa. Ebenhöh GmbH & Co. Kies- und Sandwerke KG in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 Gemarkung Pliening, nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim Beschluss gefasst.

Mit E-Mail vom 10.06.2020 hat das Landratsamt Ebersberg mitgeteilt, dass sich die Planung der Zufahrt zum Abbaugebiet geändert hat. Nun soll am nördlichen Ende des bisherigen Abbaugebiets der vorhandene Wirtschaftsweg gequert und eine neue Brücke für den LKW-Fahrverkehr mit geländegleicher Höhenlage über den Abfanggraben errichtet werden. Mit E-Mail vom 22.07.2020 wurde der Gemeinde Pliening vom Landratsamt Ebersberg unter Bezugnahme auf die geänderte Planung die Möglichkeit zu einer nochmaligen Stellungnahme eingeräumt. Darüber hinaus hat das Landratsamt Ebersberg die Gemeinde Pliening in der E-Mail vom 10.06.2020 aufgefordert, vor dem Hintergrund der Neuplanung nochmals über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauBG zu entscheiden.


Erweiterte Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange

Mit Datum vom 29.05.2020 hat die Firma Ebenhöh beim Landratsamt Ebersberg einen Bauantrag für den Neubau einer Zufahrtsbrücke über den Abfanggraben für den Kiesabbau nördlich des Abfanggrabens gestellt, welcher der Gemeinde Pliening mit E-Mail vom 10.06.2020 übermittelt wurde. Gemäß Baubeschreibung besteht der Überbau aus Stahlverbundbau und die Überbauplatte aus Fertigteilen mit Ortbeton-Ergänzung. Das Widerlager (also der Übergang zwischen der Brückenkonstruktion und dem Erddamm) besteht aus Stahlbeton auf Spundwandkästen.

Dies führt zu einer Veränderung der Lärmimmissionswerte. Die Gemeindeverwaltung Pliening hat im Erörterungstermin am 17.06.2020 angeregt, eine lärmschutzfachliche Betrachtung erstellen zu lassen. Mit E-Mail vom 25.06.2020 hat das Landratsamt Ebersberg eine Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vorgelegt.

Der Gemeinderat hält die Beurteilung für ausreichend, da aufgrund der geländegleichen Höhenlage der geplanten Brücke gegenüber der bisher geplanten Wegeführung eine Lärmreduzierung für die Anwohner in Landsham-Moos gegeben ist.

18 dafür : 0 dagegen

Zwischen Biotop Nr. 7836-0040 (Abfanggraben) und dem nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg Fl.Nrn. 2732/2 und 2319 Gemarkung Pliening befindet sich eine Grünfläche. In dieser Grünfläche verläuft eine Mineralölleitung der OMV Deutschland GmbH, welche die Raffinerie in Burghausen mit dem Flughafen München verbindet.

Die geplante Zufahrtsbrücke über den Abfanggraben kreuzt diese Mineralölleitung. Aus sicherheitsrelevanten Gründen wird das Landratsamt aufgefordert, den Betreiber am Verfahren zu beteiligen.

18 dafür : 0 dagegen

Darüber hinaus hält die Gemeinde Pliening alle Beschlüsse aus der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange aus der Beschlussvorlage vom 20.02.2020 aufrecht.

18 dafür : 0 dagegen


Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

In der Sitzung vom 20.02.2020 hat der Gemeinderat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abgelehnt, da eine gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen werden konnte.

Mit E-Mail vom 10.06.2020 hat das Landratsamt Ebersberg die Gemeinde Pliening aufgefordert, vor dem Hintergrund der Neuplanung einer Brücke für den LKW-Fahrverkehr nochmals über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauBG zu entscheiden. Das Landratsamt Ebersberg teilt mit, dass aus dessen Sicht die Erschließung gesichert sei. Entscheidungsbegründende Unterlagen, wie z.B. dingliche Sicherungen, wurden der Gemeinde Pliening nicht übermittelt.

Im Rahmen des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahrens hat die Gemeinde Pliening nochmals betont, dass das vom Landratsamt Ebersberg geforderte gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt werden könne, da die zur Erschließung des Bauvorhabens erforderliche dingliche Sicherung nicht nachgewiesen sei. Die Vorlage entscheidungsbegründender Unterlagen hat das Landratsamt Ebersberg abgelehnt.

Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen hätte zur Folge, dass im Falle eines Widerrufs der Vereinbarung die Erschließungslast für die geplante Abbaufläche auf die Gemeinde Pliening übergehen würde. Das bedeutet, dass dann die Gemeinde auf ihre Kosten die erforderlichen Erschließungsanlagen herzustellen hätte.

Abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung hat sich das Landratsamt Ebersberg auf Intervention der Gemeinde Pliening der rechtlichen Beurteilung angeschlossen, dass es sich bei der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus um ein Projekt überörtlicher Bedeutung handelt und daher nach § 38 BauGB zu behandeln ist. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB entfällt, wenn die Gemeinde – wie in diesem Fall – am Verfahren beteiligt wird.
 
Die Erschließungslast liegt demzufolge beim Freistaat Bayern.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, das eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für den geplanten Kiesabbau nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.09.2020 15:57 Uhr