Bauleitplanung - Bebauungsplan "Landsham Ortsmitte mit Dorfplatz" - Zustimmung zur Reduzierung des Geltungsbereichs und zum Entfall der Art der baulichen Nutzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.09.2020 ö Vorberatend 149
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 24.09.2020 ö Beschliessend 92

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Umgriff des Bebauungsplanes „Landsham Ortsmitte mit Dorfplatz“ aufgrund der in der letzten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Anregungen auf die Bereiche des Dorfplatzes, des Kinderspielplatzes westlich der Flurstraße sowie auf Teilbereiche der Brennhaus- und der Flurstraße sowie des Ottersberger Weges zurück zu nehmen.

Außerdem entfällt aufgrund der Änderung des Umgriffs  die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung (bislang Mischgebiet). Grund hierfür ist, dass für die baulichen Anlagen auf dem Dorfplatz (Mehrzweckgebäude mit Pergola) keine eigene Art der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung geregelt ist. Gleichzeitig käme eine Ausweisung als Sondergebietsflächen nach § 11 BauNVO aufgrund der geringen Größe der Gemeinbedarfsfläche nicht in Betracht.

Die Änderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 14:13 Uhr