Erlass einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 29.10.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Titel der Anlage erhält folgende Fassung: „Anlage zur Satzung der Gemeinde Pliening über Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder“
19 dafür : 0 dagegen
§ 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
„Die Fläche des Fahrradabstellplatzes muss mindestens 1,90 x 0,70 m aufweisen.“
19 dafür : 0 dagegen
§ 4 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:
„Abstellplätze müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen leicht zugänglich, verkehrssicher erreichbar und beleuchtet sein.“
18 dafür : 1 dagegen
Frau Löffler stellt den Antrag die Richtzahlen für Fahrradabstellplätze wie folgt zu fassen:
„
1.1
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Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten
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1 AP je Zimmer
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„
7 dafür : 12 dagegen (abgelehnt)
Die Richtzahlen für Fahrradabstellplätze erhalten unter Punkt 1.1 folgende Fassung:
„
1.1
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Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten
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1 AP je 1- und 2-Zimmer-Wohnung
2 AP je 3-Zimmer-Wohnung
3 AP je 4-Zimmer-Wohnung
|
„
18 dafür : 1 dagegen
Der Gemeinderat Pliening beschließt aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Bayerische Bauordnung die „Satzung der Gemeinde Pliening über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FAbS)“
einschließlich der vorgenannten Änderungen mit Wirkung vom 01.12.2020. Die Satzung ist Anlage des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.11.2020 14:01 Uhr