Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes - Umstufung einer Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2020 ö Beschliessend 182

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, in Ergänzung des Beschlusses vom 06.02.2020, eine Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 21 „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1852/2 Gemarkung Pliening mit einer Länge von 0,063 km, beginnend an der Gemeindegrenze nach Poing und endend in Höhe der Nordwes t-Grenze der Fl.Nr. 1852 Gemarkung Pliening als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Landsham – Grub“ umzustufen. Die Straßenbaulast verbleibt bei der Gemeinde Pliening.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Gemeindeverbindungsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 11:14 Uhr