Antrag auf Überplanung von Grundstücken nördlich der Staatsstraße 2082 zur Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich der Außenbereichsatzung zwischen Pliening und Landsham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 26.11.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 2173/1, 2173/2, 2173/3, 2174, 2175, 2175/2, 2175/3, 2175/4, 2175/5 und 2176/Teilfläche Gemarkung Pliening, nördlich der Staatsstraße 2082 zwischen Pliening und Landsham die Änderung des Flächennutzungsplanes. Ziel ist die Darstellung einer Fläche als Mischgebiet. Im Mischgebiet soll die Bestandsbebauung gesichert sowie eine gewerbliche Nutzung gebietsverträglich ermöglicht werden.
19 dafür : 2 dagegen
Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 2173/1, 2173/2, 2173/3, 2174, 2175, 2175/2, 2175/3, 2175/4, 2175/5 und 2176/Teilfläche Gemarkung Pliening, nördlich der Staatsstraße 2082 zwischen Pliening und Landsham die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet zwischen Pliening und Landsham, nördlich der St 2082“. Ziel ist die Festsetzung eines Mischgebietes. Darin soll die Bestandsbebauung gesichert und eine gewerbliche Nutzung gebietsverträglich ermöglicht werden. Zusätzliche Wohnbauflächen können in angemessenem Umfang mischgebietsverträglich festgesetzt werden.
19 dafür : 2 dagegen
Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Vergabe von Planungsleistungen mit den Grundstückseigentümern einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Planungskosten, inklusive erforderlicher Gutachten und einer juristischen Beratung, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Datenstand vom 02.12.2020 07:46 Uhr