Der Bau- und Umweltausschuss stellt für die Errichtung eines Wohngebäudes mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1863/23 Gemarkung Pliening, Kratzerweg, Landsham, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht hinsichtlich
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Wohngebäude um 2,00 m Richtung Osten (11 m²).
9 dafür : 1 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Veranda um 2,00 m Richtung Osten (6 m²).
3 dafür : 7 dagegen (abgelehnt)
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Hauptgebäude in Bezug auf die Lage.
0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Hauptgebäude in Bezug auf die Länge.
0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Hauptgebäude in Bezug auf die Höhe
Alternative 1: durch die geplante Wandhöhe von ca. 3,00 m.
0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)
Alternative 2: durch die geplante Wandhöhe von ca. 4,00 m.
0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)
Die Zustimmung zu mehr als einer Möglichkeit wird mit der Maßgabe verbunden, dass lediglich eine Variante zur Ausführung kommt.
- der Abweichung von der Profilgleichheit für aneinander gebaute Hauptgebäude in Bezug auf die Dachneigung.
0 dafür : 10 dagegen (abgelehnt)
- der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 0,50 m Richtung Norden (2 m²).
- der Überschreitung des Bauraums durch den an die Garage angrenzenden Technikraum um weitere 3,00 m Richtung Norden (12 m²).