Antrag an den Gemeinderat auf Überarbeitung bzw. Neuplanung Baugebiet Pliening Nord-West
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Zum Antrag auf Überplanung bzw. Neuplanung des Baugebietes „Pliening Nord-West“ wird wie folgt Stellung genommen:
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 29.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pliening Nord-West“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit Mehrfamilienhäusern im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Diese Planungsabsicht wurde durch einen ergänzenden Beschluss vom 03.11.2017 wiederholt.
Die geplante Bebauung dient der Schaffung dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums.
Eine Erweiterung des Plangebietes über den Mitterweg nach Süden bis zur Münchener Straße würde zu einer Verzögerung der Planung um mehrere Jahre führen, die aufgrund des bestehenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen nicht akzeptabel erscheint.
Gründe hierfür sind:
- Die Fläche der Tennisplätze steht für eine Bebauung mittelfristig nicht zur Verfügung, da die Verlagerung des Standortes sowie die zukünftige Größe des Tennisplatzes nicht abschließend geklärt sind. Die Einbeziehung der Fläche und dessen Überplanung würde damit zur Nichtigkeit des Bebauungsplanes führen, da dieser in den Bereichen des Tennisplatzes (noch) nicht auf Umsetzung ausgerichtet ist.
- Die Einbeziehung der Tennisplatzfläche würde die Weiterführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB nicht mehr zulassen, da nach aktueller Rechtslage derartige Bebauungspläne nicht mehr aufgestellt werden können. In der Folge wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes (und zwar für den gesamten Bereich zwischen Weidachweg und Münchener Straße) erforderlich. Neben einer nicht unerheblichen Kostensteigerung für die Planung würde dies auch zu weiteren zeitlichen Verzögerungen in der Planung führen.
- Die von der Antragstellerin vorgeschlagene Durchmischung der Bebauung mit Doppel- bzw. Reihen- und Mehrfamilienhäusern würde zu einer „Verschiebe-Bahnhof-Debatte“ führen, da absehbar ist, dass kein Anwohner westlich der Ludwigstraße entsprechende Bebauung akzeptieren würde. Die damit einhergehende Argumentation („Warum vor meinem Haus? Warum nicht beim Nachbarn?“) wird bereits in den zum Bebauungsplan „Pliening Nord-West“ eingegangenen Anregungen zur Verschiebung der Baukörper deutlich.
- Die Ausführung zu einer optischen Verbesserung einer durchmischten Doppelhaus-/ Mehrfamilienhaus-Bebauung mag subjektiv zutreffen. Allerdings ist momentan nicht absehbar, ob zum Zeitpunkt einer Überplanung der Flächen des Tennisvereins nicht auch dort die Notwendigkeit kleinformatiger Mehrfamilienhäuser, wie sie aktuell im Bereich des Bebauungsplanes „Pliening Nord-West“ vorgesehen sind, zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum erforderlich ist.
- Aufgrund der vorgenannten Punkte und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums kann von einer Stellungnahme zu den übrigen Argumenten bezüglich zusätzlicher Erschließungsstraßen, eines möglicherweise verbesserten Verkehrsfluss und der Lage und Zufahrt zu Tiefgaragen abgesehen werden.
Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes und der Einbeziehung weiterer Flächen Richtung Süden bis zur Münchener Straße wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.06.2021 11:40 Uhr