Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung (Umstufung) einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 37/8 Gemarkung Pliening zu einem beschränkt-öffentlichen Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.12.2021 ö Beschliessend 141

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt eine Teilfläche der Fl.Nr. 37/8 Gemarkung Pliening gemäß Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg umzuwidmen.

Bezeichnung des Straßenzuges
„Weg vom Siglweg zur Geltinger Straße“
Flurnummern
37/8/Teilfläche Gemarkung Pliening 
Anfangspunkt
Einmündung in den Siglweg auf der südlichen Grenze der Fl.Nr. 47/
Endpunkt
Westgrenze der Fl.Nr. 50/7 Gemarkung Pliening.
Länge
0,025 km
Straßenbaulast
Gemeinde Pliening
Widmungsbeschränkungen
Nur Radfahrer und Fußgänger

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Widmungsverfahren durchzuführen und die notwendigen Änderungen im Bestandsverzeichnis zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2021 11:22 Uhr