Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Widmung des "Weges im Baugebiet "Landsham - östlich der Gruber Straße" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)" zum beschränkt-öffentlichen Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.01.2022 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)“ wird gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Der Weg mit der Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening ist auf einem neuen Karteiblatt einzutragen und dem Bestandverzeichnis der beschränkt öffentlichen Wege hinzuzufügen.

Bezeichnung des Straßenzuges
Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening (II)“
Flurnummer
2492/Teilfläche Gemarkung Pliening
Anfangspunkt
Einmündung in die „Keltenstraße“, südwestliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2472 Gemarkung Pliening
Endpunkt
Einmündung in die „Weg im Baugebiet „Landsham - östlich der Gruber Straße“ auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2471 und 2492/Teilfläche Gemarkung Pliening“, nordöstliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2472 Gemarkung Pliening
Widmungsbeschränkung
Nur für Fußgänger
Länge
0,074 km
Straßenbaulast
Gemeinde Pliening

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Widmungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2022 11:25 Uhr