Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 484/18 Gemarkung Pliening, Ludwigstraße 13, Pliening


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2022 ö Beschliessend 130

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pliening-West“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch das Wohngebäude um 6,50 m Richtung Norden (65 m²).

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Überschreitung der GRZ auf 0,25.

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Überschreitung der GFZ auf 0,46.

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse (7,00 m x 2,40 m).

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Überschreitung der Baugrenze durch die Lichtschächte.

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 2,00 m Richtung Osten (6 m²).

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Errichtung einer Hauseingangsüberdachung (3,60 m x 1,20 m) außerhalb des Bauraums.

10 dafür: 0 dagegen

  1. der Errichtung eines Gebäudes für Fahrräder und als Abstellmöglichkeit (6,00 m x 2,00 m) mit einer nördlich angrenzenden Überdachung (6,00 m x 0,95 m) außerhalb des Bauraums.

10 dafür: 0 dagegen

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses (10,00 m x 7,00 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 484/18 Gemarkung Pliening, Ludwigstraße 13, Pliening, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.

Das Landratsamt wird gebeten in der Baugenehmigung zu regeln, dass mit der Baumaßnahme erst nach Verlegung Leitungen zur Wasserversorgung/Abwasserentsorgung des Tennisheims über das Grundstück Fl.Nr. 484/18 Gemarkung Pliening begonnen werden darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 15:02 Uhr