Gemeindeeigene Mietwohnungen - Festlegung des Mietzinses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 25.05.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Mietzins für Personen, die die Voraussetzungen für die vergünstigt angebotenen Wohnungen erfüllen für die Wohnungen in der Alten Schule Gelting mit 11,73 € für die 3-Zimmer-Wohnungen, 11,55 € für die 4-Zimmer-Wohnung und 11,84 € für die 1- und 2-Zimmer-Wohnungen festzusetzen. Personen, die die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietverhältnisses nicht erfüllen, haben den ortsüblichen Mietzins zu zahlen.
18 dafür: 0 dagegen
Der Gemeinderat beschließt den Mietzins für Personen, die die Voraussetzungen für die vergünstigt angebotenen Wohnungen erfüllen für die Wohnungen in Landsham Süd mit 11,84 € für die 2-Zimmer-Wohnungen, 11,73 € für die 3-Zimmer-Wohnung und 11,55 für die 4-Zimmer-Wohnungen festzusetzen. Personen, die die Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietverhältnisses nicht erfüllen, haben den ortsüblichen Mietzins zu zahlen.
18 dafür: 0 dagegen
Im Mietvertrag ist die ortsübliche Miete festzusetzen, welche bei Erfüllen der Vergabekriterien auf die vorgenannten Beträge reduziert wird. Das Einkommen ist regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.06.2023 08:31 Uhr