Kinderbetreuung - Bedarfsplanung des Kreisjugendamts Ebersberg für die Kinderbetreuung, Prognose 2023/24
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 28.09.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das Kreisjugendamt Ebersberg unterstützt die Kommunen des Landkreises bei der Planung von KiTa-Plätzen. Der geltende Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung verpflichtet die Kommune im Rahmen der sog. Daseinsfürsorge, jedem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Dieser Rechtsanspruch gilt ab 2026 zusätzlich für eine nach und nach steigende Anzahl der Grundschulkinder.
Frau Karolina Pfont Jugendhilfeplanerin des Landkreises Ebersberg hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pliening eine Kindertagesstätten-Prognose für die kommenden Jahre erstellt.
Frau Pfont und Herr Robida, Sachgebietsleiter des Kreisjugendamtes Ebersberg, werden die erstellte Prognose dem Gemeinderat vorstellen und Fragen beantworten.
Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsplanung und Prognose 2023/24 des Kreisjugendamts Ebersberg zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.10.2023 08:57 Uhr