Prüfungswesen - Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 103 ff GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss oder einen Sachverständigen
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 26.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 26.01.2017 | ö | Beschliessend | 16 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die örtliche Rechnungsprüfung an einen externen Sachverständigen zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, geeignete Sachverständige zu eruieren und dem Gemeinderat zur Entscheidung darzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.02.2017 13:29 Uhr