Bauleitplanung - Bebauungsplan "Pliening Nord-West" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 13 b Satz 1, § 13 a Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.07.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes „Pliening Nord-West“ wie folgt zu ändern:
In der Planzeichnung sind die für den öffentlichen Spielplatz festgesetzten Bäume so entlang der Grenzen der Fläche zu situieren, dass eine sinnvolle Nutzung mit Spielgeräten möglich ist.
10 dafür : 0 dagegen
Die Festsetzungen durch Text § 3 Abs. 1 und 4 entfallen ersatzlos.
9 dafür : 1 dagegen
Die in den Festsetzungen durch Text § 6 Nr. 2 und Nr. 6 verwendeten Begriffe „überwiegend“ sind zu streichen, da eine Definition, was bzw. wieviel „überwiegend“ bedeutet, fehlt.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes „Pliening Nord-West“ mit Begründung in der Fassung vom 02.07.2020 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich noch redaktionelle Ergänzungen in den Hinweisen durch Text und in die Begründung einzuarbeiten und anschließend die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.08.2020 13:59 Uhr