Kommunalrecht - Veröffentlichung von Aufsichtsratssitzungsprotokolle der EBERwerk GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Bezug nehmend auf die Anfrage von Herrn Strehlow in der Gemeinderatssitzung im Juli 2020, ob und , wenn ja, wo Aufsichtsratsprotokolle veröffentlicht werden, hat Herr Dr. Henle, Geschäftsführer der EBERwerk GmbH & Co. KG folgendes mitgeteilt:

„Es gibt kein Gesetz, das einer Gesellschaft verbietet, die Sitzungsprotokolle ihrer Entscheidungsgremien zu veröffentlichen. Im Bereich wettbewerblicher Unternehmen ist es allerdings sehr unüblich, dies zu tun. Zum Schutz des Unternehmens können die Protokolle nicht für die Verteilung an einen größeren Kreis freigegeben werden, insbesondere nicht die Aufsichtsratsprotokolle. Es kann das Testat des Wirtschaftsprüfers verteilt werden.“

Datenstand vom 02.09.2020 15:57 Uhr