Wasserrecht - Kiesabbau in der Gemeinde Pliening, Fl.Nrn. 2305 (T), 2313, 2617 und 2318 nordwestlich von Landsham-Moos, angrenzend an das Gemeindegebiet Kirchheim, Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung einer Förderbandstrecke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2020 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

Der Gemeinde Pliening wurde vom Landratsamt Ebersberg ein Bescheid vom 30.07.2020 im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zum geplanten Kiesabbau nördlich des Abfanggrabens zur Kenntnis übermittelt.

Der Bescheid umfasst die Zulassung zur vorzeitigen Errichtung der Förderbandstrecke in das geplante Abbaugebiet einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Anlage erforderlich sind.

Die neu zu errichtende Förderbandstrecke wird an das bestehende Förderband im derzeitigen Abbaugebiet angeschlossen und führt über den Abfanggraben in das geplante Abbaugebiet.

Eine vorzeitige Inbetriebnahme der neu errichteten Förderbandstrecke sowie der Beginn des Kiesabbaus über den mit wasserrechtlichen Erlaubnis vom 18.02.2020 genehmigten Umfang hinaus sind nicht zulässig.

Die wasserrechtliche Erlaubnis vom 18.02.2020 umfasst die Erlaubnis, auf dem Grundstück Fl-Nr. 2318 (T) Gemarkung Pliening Grundwasser auf einer Fläche von max. 7.500 m² bis zu einer Tiefe von max. 6 m freizulegen, um vor Beginn des Abbaus einen Schwimmbagger einzusetzen.

Der Bescheid vom 30.07.2020 wurde neben wasserrechtlichen Auflagen mit der Nebenbestimmung erteilt, dass Schäden, die durch die Errichtung der Förderbandstrecke erteilt wurden, zu ersetzen sind und – sofern das Planfeststellungsverfahren negativ beschieden wird – der frühere Zustand wiederherzustellen ist.

Datenstand vom 02.09.2020 15:57 Uhr