Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt zum Antrag der CSU-Fraktion, die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Pliening zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München entsprechende Flächen zu eruieren, welche als „Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie“ in Frage kommen. Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Angestrebt wird eine Gesamtfläche von 10 ha.
19 dafür : 0 dagegen
Auf Antrag der CSU-Fraktion beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung zu prüfen, welche gemeindlichen Gebäude und Flächen für eine Dachflächen-Photovoltaikanlage wirtschaftlich sinnvoll in Frage kommen.
19 dafür : 0 dagegen
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München, geeignete Freiflächen zum Bau eines Windrades zu prüfen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
19 dafür : 0 dagegen
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung die Möglichkeit zur Wärmegewinnung und Speicherung im Gemeindegebiet zu prüfen. Die Energieagentur ist zu beteiligen. Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
19 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinderat beschließt regenerative Möglichkeiten zur Energieerzeugung im Gemeindegebiet zu schaffen. Grundlage dafür soll der von der Energieagentur Ebersberg-München erarbeitete Energienutzungsplan sein.
Neben einer Darstellung von Potentialflächen für Wind- und Sonnenenergie sind auch andere regenerative Energieträger aufzuzeigen. Die Nutzung gemeindeeigener Gebäude für Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind aufzuzeigen.
Ziel ist es, baldmöglichst nach eindeutigen und nachvollziehbaren fachlichen Kriterien geeignete Bereiche oder mögliche Standorte innerhalb des Gemeindegebiets festzulegen, welche in einem zweiten Schritt im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt werden.
Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat vorzulegen.