Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 484/18 Gemarkung Pliening, Ludwigstraße 13, Pliening
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pliening-West“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Wohngebäude um 6,50 m Richtung Norden (65 m²).
10 dafür: 0 dagegen
- der Überschreitung der GRZ auf 0,25.
10 dafür: 0 dagegen
- der Überschreitung der GFZ auf 0,46.
10 dafür: 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse (7,00 m x 2,40 m).
10 dafür: 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch die Lichtschächte.
10 dafür: 0 dagegen
- der Überschreitung des Bauraums durch die Garage um 2,00 m Richtung Osten (6 m²).
10 dafür: 0 dagegen
- der Errichtung einer Hauseingangsüberdachung (3,60 m x 1,20 m) außerhalb des Bauraums.
10 dafür: 0 dagegen
- der Errichtung eines Gebäudes für Fahrräder und als Abstellmöglichkeit (6,00 m x 2,00 m) mit einer nördlich angrenzenden Überdachung (6,00 m x 0,95 m) außerhalb des Bauraums.
10 dafür: 0 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses (10,00 m x 7,00 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 484/18 Gemarkung Pliening, Ludwigstraße 13, Pliening, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Das Landratsamt wird gebeten in der Baugenehmigung zu regeln, dass mit der Baumaßnahme erst nach Verlegung Leitungen zur Wasserversorgung/Abwasserentsorgung des Tennisheims über das Grundstück Fl.Nr. 484/18 Gemarkung Pliening begonnen werden darf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 15:02 Uhr