Kommunalrecht - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.05.2020 ö 36

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Finanzausschuss.

21 dafür : 0  dagegen

Der Finanzausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Satzung) besteht aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

18 dafür : 3 dagegen

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen

 Ausschuss für Umwelt, Bau und Entwicklung.

7 dafür : 14 dagegen

 Bau- und Umweltausschuss

14 dafür : 7 dagegen


Der Bau- und Umweltausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. b der Satzung) besteht aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

20 dafür : 1 dagegen


Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. c der Satzung) besteht aus 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.

21 dafür : 0 dagegen


Das Sitzungsgeld gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses und sonstigen Besprechungen und Tagungen, zu denen der Erste Bürgermeister lädt, beträgt 40,00 Euro.

21 dafür : 0 dagegen


Die Pauschalentschädigung für Verdienstausfall gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.

21 dafür : 0 dagegen


Die Pauschalentschädigung für sonstige Nachteile gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.

21 dafür : 0 dagegen


Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen Seniorenreferenten oder eine Seniorenreferentin.  

21 dafür : 0 dagegen


Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen Kinder- und Jugendreferenten oder eine Kinder- und Jugendreferentin.

20 dafür : 1 dagegen


Die Pauschalentschädigung für die Referententätigkeit beträgt 50 Euro pro Monat.

21 dafür : 0 dagegen


Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der als Anlage des Beschlusses beigefügten Fassung (ohne die erläuternden Anmerkungen der Verwaltung) unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse mit Wirkung vom 01.05.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2020 08:38 Uhr