Vollzug des Personenstandsgesetzes - Ernennung des Zweiten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.05.2020 ö 48

Diskussionsverlauf

Der Zweite Bürgermeister Franz Burghart ist aufgrund der beabsichtigten Ernennung zum Eheschließungsstandesbeamten persönlich beteiligt. Er wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 – 3 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung über seine Bestellung ausgeschlossen.

20 dafür : 0 dagegen

Beschluss

Der Zweite Bürgermeister Franz Burghart wird mit Wirkung vom 28. Mai 2020 zum Standesbeamten bestellt.

Die Bestellung wird auf folgende Tätigkeiten beschränkt (§ 2 Abs. 3 AVPStG):
  1. Vornahme von Eheschließungen
  2. Vornahme der im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderlichen Beurkundungen
  3. Erstmalige Ausstellung von Personenstandsurkunden
  4. Beglaubigung oder Beurkundung von Namenserklärungen und darauf bezogene Anschlusserklärungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 15:30 Uhr