Fehlbeleger in den dezentralen Unterkünften; Pflicht zum Verlassen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.01.2016 | ö | informativ | 1.1 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Ebersberg teilte mit E-Mail vom 20.01.2016 mit, dass die sogenannten Fehlbeleger - dies sind z.B. bereits anerkannte Asylbewerber - die dezentralen Unterkünfte nun Zug um Zug verlassen müssen, um weitere Plätze für die Asylunterbringung zu generieren. Das Landratsamt wird in der nächsten Zeit mit den Gemeinden Kontakt aufnehmen, um über entsprechende Schritte zu informieren.
Verwendung des Arbeiterwohnheims
Die Überschrift des Zeitungsartikels der Ebersberger Zeitung am 21.01.2016 „Arbeiter dürfen bleiben“ ist irritierend. Bisher gibt es nach Mitteilung des Landratsamtes keine endgültige Entscheidung.
Traglufthalle in Grub
Datenstand vom 22.03.2016 16:27 Uhr