Nachrücker für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Fabian Frank


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10.12.2015 festgestellt, dass das Ehrenamt des Herrn Fabian Frank als Mitglied des Gemeinderates mit Ablauf des 31.12.2015 endet.

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 wären als erste Listennachrückerin Frau Angelika Ertl und als zweiter Listennachrücker Herr Florian Stern gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nachgerückt.

Frau Ertl hat mit Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Stern mit Erklärung vom 15.12.2015 mitgeteilt, dass sie bzw. er nicht bereit sind, das Ehrenamt eines Gemeinderates anzutreten.

Nach Art. 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzte kann die Übernahme des Ehrenamtes als Gemeinderat ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde dennoch empfohlen, die Ablehnung durch einen Beschluss festzustellen.

Beschlussvorschlag

Es wird festgestellt, dass Frau Angelika Ertl aufgrund der Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Florian Stern aufgrund der Erklärung vom 15.12.2015 nicht in den Gemeinderat nachrücken.

Beschluss

Es wird festgestellt, dass Frau Angelika Ertl aufgrund der Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Florian Stern aufgrund der Erklärung vom 15.12.2015 nicht in den Gemeinderat nachrücken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(sta) Der Gemeinderat hat festgestellt, dass Frau Angelika Ertl aufgrund der Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Florian Stern aufgrund der Erklärung vom 15.12.2015 nicht in den Gemeinderat nachrücken.

Das Ehrenamt des Herrn Fabian Frank als Mitglied des Gemeinderates hat mit Ablauf des 31.12.2015 geendet.

Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom März 2014 wären als erste Listennachrückerin Frau Angelika Ertl und als zweiter Listennachrücker Herr Florian Stern gemäß dem Wahlvorschlag der SPD in den Gemeinderat nachgerückt.

Frau Ertl hat mit Erklärung vom 12.12.2015 und Herr Stern mit Erklärung vom 15.12.2015 mitgeteilt, dass sie bzw. er nicht bereit sind, das Ehrenamt eines Gemeinderates anzutreten.

Nach Art. 48 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzte kann die Übernahme des Ehrenamtes als Gemeinderat ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Eine Zustimmung des Gemeinderates ist hierfür nicht mehr erforderlich.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde dennoch empfohlen, die Ablehnung durch einen Beschluss festzustellen.

Datenstand vom 22.03.2016 16:27 Uhr