Bebauungsplan Nr. 58 für das Gebiet "Poing-Süd. östlich der Neufarner Straße / südlich der Poststraße / westlich der Grundschule an der Karl-Sittler-Straße bzw. Birkenallee / nördlich der Frühlingstraße";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
20.09.2012
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GR (TOP 5)
Aufstellungsbeschluss und Vergabe des Planungsauftrages
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08.11.2012
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GR (TOP 4)
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich BP 58
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29.11.2012
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GR (TOP 1)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes (als Grundlage für die Unterrichtung der Betroffenen)
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29.01.2013
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Bürgerveranstaltung / Unterrichtung der Betroffenen
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18.09.2014
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GR (TOP 6)
Erlass der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre
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11.12.2014
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GR (TOP 3)
Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes sowie Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
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29.01.2015 mit
02.03.2015
24.03.2015
04.05.2015
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Öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB)
BUA TOP 1 Bek. „Grobauswertung“ der eingegangenen Stellungnahmen
Vermittlungsgespräch mit Vertretern der Interessengemeinschaft im Rathaus
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21.05.2015
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GR – nö (TOP 8)
Festlegung des weiteren Vorgehens und der Planungsgrundlagen
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09.07.2015
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GR – nö (TOP 4)
Erledigung der Aufträge aus der GR-Sitzung vom 21.05.2015 – nö
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17.09.2015
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GR TOP 4)
Satzung zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre
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29.10.2015
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GR (TOP 2)
Behandlung der Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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17.12.2015
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Info-Veranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer
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In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2015 erfolgte die beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen.
Der Planfertiger wurde beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
Auf dieser Grundlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit einer Ergänzung gefasst werden. Erläuterung hierzu erfolgt von Planfertiger, Herrn Feirer-Kornprobst, in seinem Kurzbericht.
Die Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer fand am Donnerstag, 17.12.2015, statt.
Zu dieser Veranstaltung wurde mit Schreiben vom 16.12.2015 eine weitere umfangreiche Stellungnahme von betroffenen Grundstückseigentümern abgegeben. Nachdem diese Stellungnahme außerhalb des förmlichen Bebauungsplan-Verfahrens eingegangen ist, wird sie nicht Bestandteil des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses.
Diese Einwände können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung selbstverständlich erneut eingebracht werden. Sie werden dann in die Abwägung einbezogen und beschlussmäßig im Gemeinderat behandelt.
Beschlussvorschlag
1. Die Festsetzungen Ziffer 4.1.1 und 4.1.3 zur Grünordnung werden gestrichen. Es erfolgt nur der Hinweis auf die geltende Baumschutzverordnung. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
2. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Beschluss
1. Die Festsetzungen Ziffer 4.1.1 und 4.1.3 zur Grünordnung werden gestrichen. Es erfolgt nur der Hinweis auf die geltende Baumschutzverordnung. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
2. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Kurzbericht
(ck) In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2015 erfolgte die beschlussmäßige Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen.
Der Planfertiger wurde beauftragt, die beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten.
Auf dieser Grundlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit einer Ergänzung hinsichtlich der Baumschutzverordnung gefasst werden. Erläuterung hierzu erfolgte vom Planfertiger, Herr Feirer-Kornprobst, in seinem Kurzbericht.
Die Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundstückseigentümer fand am Donnerstag, 17.12.2015, statt.
Zu dieser Veranstaltung wurde mit Schreiben vom 16.12.2015 eine weitere umfangreiche Stellungnahme von betroffenen Grundstückseigentümern abgegeben. Nachdem diese Stellungnahme außerhalb des förmlichen Bebauungsplan-Verfahrens eingegangen ist, wird sie nicht Bestandteil des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses.
Diese Einwände können im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung selbstverständlich erneut eingebracht werden. Sie werden dann in die Abwägung einbezogen und beschlussmäßig im Gemeinderat behandelt.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Festsetzungen Ziffer 4.1.1 und 4.1.3 zur Grünordnung werden gestrichen. Es erfolgt nur der Hinweis auf die geltende Baumschutzverordnung. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
2. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.01.2016.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Datenstand vom 22.03.2016 16:27 Uhr