Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Entscheidung über zusätzliche Spielgeräte für die Kindertagesstätte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beim Neubauprojekt der Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5 sind bis dato 86 % der zu beauftragenden Leistungen (gemessen am Auftragsvolumen) vergeben. Damit ist der Vergabegrad weit fortgeschritten und die Belastbarkeit der Kostenprognose vergleichsweise hoch.

Die gesamte Kostensituation erlaubt es, im Rahmen der gebotenen kaufmännischen Vorsicht über stellenweise Optimierungen des Objekts nachzudenken. Dabei steht im Vordergrund, die beschlossenen und beauftragten Qualitäten und Quantitäten nicht durch Änderungen zu „stören“ und so Unsicherheiten in Bezug auf Kosten und Termine zu provozieren. Jedoch scheint es aktuell dennoch möglich, den Nutzen des Bauwerks gemäß seinem zentralen Bestimmungszweck – nämlich der Bildung und Förderung von Kindern im Kita- und Grundschulalter – steigern zu können, ohne diese Grundsätze zu verletzen.

Entsprechend wird vorgeschlagen, innerhalb des bestehenden Gesamtbudgets eine teilweise Umwidmung aus freigewordenen Budgetanteilen vorzunehmen, die die Ausstattung der Freianlagen mit Spielgeräten in Umfang und Qualität erhöht.
Hierzu könnte innerhalb des Gesamtbudgets ein Teilbudget gebildet werden, das dem Umfang der bisherigen Ausstattung zugeschlagen wird. Dabei ist folgendes zu beachten:

Spielgeräte stellen einen Planungs- und Leistungsgegenstand dar, der nur bedingt produktneutral ausgeschrieben werden kann. Grund hierfür ist, dass die verschiedenen Spielgerätebauer auf Hersteller zurückgreifen (oder selbst Hersteller sind), deren Systeme sich – wenn überhaupt – nur in ihren Hauptfunktionen vergleichen lassen. Im Detail gibt es umfassende Abweichungen hinsichtlich Form, Funktion, Materialität untergeordneter Bauteile, etc. Eine vollständig offene Ausschreibung wird daher nicht zu vergleichbaren Angeboten führen. Dies schließt eine EU-weite oder nationale Ausschreibung aus, da die Möglichkeiten, Einsprüche gegen das Vergabeverfahren einzulegen, die Erreichung eines vom Auftraggeber gewünschten Ergebnisses schwierig bis unmöglich macht.

Um die Leistung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ausschreiben zu können, müssen jedoch die geltenden Wertgrenzen eingehalten werden, die für kommunale Auftraggeber und entsprechende Leistungen bei einem geschätzten Auftragswert von 125.000 € netto (148.750 € brutto) liegen. Somit wäre auch das Teilbudget für Spielgeräte auf 148.750 € brutto beschränkt.

Beschlussvorschlag

Der Bildung eines neuen Teilbudgets i.H.v. 148.750 € brutto für zusätzliche Spielgeräte aus freigewordenen Teilbudgets wird zugestimmt. Die Höhe des Gesamtbudget wird hiervon nicht berührt und liegt weiterhin bei 22.995.075 € brutto (KGR 200 – 700).

Dem zuständigen Planungsbüro Landschaft Drei wird der Auftrag erteilt, das Budget für die Planung und Ausschreibung von zusätzlichem Spielgerät zu nutzen.

Finanzielle Auswirkungen

Es würden freigewordene Budgetanteile teilweise umgewidmet und in ein neu zu bildendes Teilbudget „Spielgeräte“ i.H.v. 148.750 € brutto überführt. Die Umwidmung würde aus Teilbudgets vorgenommen werden, die angesichts der aktuellen Beauftragungssituation ausreichend „Puffer“ beinhalten.
Das Gesamtbudget würde durch die Bildung eines Teilbudgets i.H.v. 148.750 € brutto nicht belastet. Das Gesamtbudget läge weiterhin bei 22.995.075 € brutto (KGR 200 – 700).

Kurzbericht

(fis) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 die Entscheidung über zusätzliche Spielgeräte für die Kindertagesstätte zurückgestellt. Diese Entscheidung soll nach Festlegung der Trägerschaft der Kindertagesstätte erneut zur Abstimmung gebracht werden.

Datenstand vom 22.03.2016 16:27 Uhr