Am 25.02.2016 hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, welche zum 01.04.2016 in Kraft tritt und insbesondere das Erschließungs- und das Straßenausbaubeitragsrecht betrifft.
Auslöser der Gesetzesinitiative war die Diskussion um den Straßenausbaubeitrag, welcher in Einzelfällen zu hohen Belastungen von Beitragspflichtigen führen kann.
Auch künftig sollen Kommunen Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben. Dem stehen jedoch erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten zur Entlastung des einzelnen Bürgers gegenüber.
Die Änderungen des KAG im Einzelnen:
Einführung des Systems der wiederkehrenden Beiträge als Alternative zum Einmalbeitrag
Einbeziehung der vom gemeindlichen Personal erbrachten Werk- und Dienstleistung für die technische Herstellung der Einrichtung in den beitragsfähigen Aufwand
Ergänzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 KAG um den Erforderlichkeitsgrundsatz
Obliegenheit der Gemeinden zur frühzeitigen Information der Anlieger im Zusammenhang mit bevorstehenden Ausbaumaßnahmen
Präzisierung der Regelung betreffend Ratenzahlung und Verrentung
Möglichkeit zur Erhebung von Kosten für die Gewährung von Ratenzahlung und Verrentung abseits sozialer Härten
Neufassung der Vorschriften über die Erschließungsbeiträge einschließlich der Einführung einer zeitlichen Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen von 25 Jahren nach dem Beginn der erstmaligen Herstellung (Regelung tritt erst am 01.04.2021 in Kraft) mit einer anschließenden Fiktion der erstmaligen Herstellung unabhängig von der technischen Fertigstellung und damit Eröffnung der Abrechnung über Straßenausbaubeiträge
Möglichkeit zur Gewährung eines Teilerlasses in bestimmten Fällen von bis zu einem Drittel beim Erschließungsbeitrag für einen Übergangszeitraum
Ermächtigung der Gemeinden zur Ergänzung der Ausbaubeitragssatzung um eine betragsmäßige Höchstgrenze für Straßenausbaubeiträge in Abhängigkeit vom Grundstückswert (Erlass soweit der Beitrag das 0,4-fache des Verkehrswertes des Grundstücks überschreitet)
Es ist beabsichtigt, für eine der nächsten GR-Sitzungen einen Fachreferenten einzuladen, um den Gemeinderat über die Änderungen zu informieren. Danach soll die Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde entsprechend überarbeitet werden.
Die vorgesehenen Straßensanierungen entsprechen dem Straßensanierungskonzept 2016 – 2026, z.B. Römerstraße, werden aus diesem Grunde derzeit zurückgestellt (bis eine neue Ausbaubeitragssatzung vorliegt).