Zuweisungen nach Art. 10 FAG für die Teilsanierung "Instandsetzung Teil 3 " Anni-Pickert Grund- und Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2016 ö informativ 1.8

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing beantragte am 21.08.2015 bei der Regierung von Oberbayern einen Förderantrag für die Teilsanierung „Instandsetzung Teil 3 „ für die Anni-Pickert Grund- und Mittelschule. Eine Teilsanierung kann nach Art. 10 FAG gefördert werden, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Dieser wird auf die Neubaukosten des Gesamtgebäudes bezogen. Bei einer Hauptnutzfläche von 4.350 m² ergibt sich ein Schwellenwert von 4.072.687,50 €. (Berechnung: 4.350 m² x 3.745 € = 16.290.750 € Neubaukosten, hiervon 25 % = 4.072.687,50 € Schwellenwert). Die Gemeinde Poing ging bei Antragstellung davon aus, aus dem publizierten  Reformpaket „Schulsanierungen“  eine Förderung über  955.600 € zu erhalten. Der Förderantrag wurde am 02.03.2016 von der Regierung von Oberbayern abgelehnt, da der erforderliche Schwellenwert mit den förderfähigen Kosten der Maßnahme in Höhe von 2.730.355 €  nicht erreicht wird.

Kurzbericht

Die Gemeinde Poing beantragte am 21.08.2015 bei der Regierung von Oberbayern einen Förderantrag für die Teilsanierung „Instandsetzung Teil 3 „ für die Anni-Pickert Grund- und Mittelschule. Eine Teilsanierung kann nach Art. 10 FAG gefördert werden, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Dieser wird auf die Neubaukosten des Gesamtgebäudes bezogen. Bei einer Hauptnutzfläche von 4.350 m² ergibt sich ein Schwellenwert von 4.072.687,50 €. (Berechnung: 4.350 m² x 3.745 € = 16.290.750 € Neubaukosten, hiervon 25 % = 4.072.687,50 € Schwellenwert). Die Gemeinde Poing ging bei Antragstellung davon aus, aus dem publizierten  Reformpaket „Schulsanierungen“  eine Förderung über  955.600 € zu erhalten. Der Förderantrag wurde am 02.03.2016 von der Regierung von Oberbayern abgelehnt, da der erforderliche Schwellenwert mit den förderfähigen Kosten der Maßnahme in Höhe von 2.730.355 €  nicht erreicht wird.

Datenstand vom 31.05.2022 12:28 Uhr