Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge;
Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 24.04.2016 bittet die Freiwillige Feuerwehr (FF) Poing die Gemeinde Poing in 2016 einen Grundsatzbeschluss für die Beschaffung eines sog. Mehrzweckfahrzeugs und eines Kommandowagens zu fassen, um sicherzustellen, dass das vorhandene Mehrzweckfahrzeug (MB Sprinter, Florian Poing 11/1) im Jahr 2016 und der vorhandene Kommandowagen (Kia Sorento, Florian Poing 10/1) im Jahr 2017 ersetzt werden können (Anlage 1).
Das heutige Mehrzweckfahrzeug (15 Jahre alt) würde hierbei den durch einen Totalschaden ausgemusterten Mannschaftstransportwagen (MTW, 14/1) ersetzen und in Angelbrechting stationiert werden.
Der heutige Kommandowagen wurde 2006 bereits als gebrauchtes Fahrzeug angeschafft und in Eigenregie zu einem Führungsfahrzeug umgebaut. Über eine weitere Verwendung oder eine Veräußerung kann noch keine Aussage getroffen werden.
Der technische Zustand der vorhandenen Fahrzeuge ergibt sich aus der aktuellen Begutachtung des Baubetriebshofs (Anlagen 2 und 3).
Die genaue weitere Bedarfsbegründung ergibt sich aus dem mit der Sitzungsladung verteilten Schreiben der FF Poing vom 24.04.2016. Auf dieses wird verwiesen (Anlage 1).
Um die entsprechenden Förderanträge stellen zu können, muss eine Entscheidung des Gemeinderats zur Beschaffung der Fahrzeuge und eine Aussage zur Finanzierung vorliegen.
Beschlussvorschlag
Der Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs und eines Kommandowagens wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für den Kommandowagen werden im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) angesetzt. Die VOL/A ist bei der Beschaffung anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen
Die geschätzten Kosten liegen für das Mehrzweckfahrzeug bei ca. 80.000 - 85.000 € (brutto) bzw. für den Kommandowagen bei ca. 60.000 - 70.000 (brutto) Euro.
Derzeit sind im Haushaltsplan für das Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 € für das Mehrzweckfahrzeug vorgesehen. Die entsprechende Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) weist allerdings ein Gesamtsoll vom 106.661 € u.a. aufgrund übertragener Haushaltsreste aus. Die Finanzierung ist daher gesichert.
Für die Beschaffung eines Kommandowagens sind im Finanzplan für das Jahr 2017 40.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 sind daher die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) anzusetzen.
Die Anwendung der VOL/A wird seitens der Verwaltung empfohlen, so dass aufgrund der jeweiligen Wertgrenze von unter 100.000,-- € (ohne Umsatzsteuer) nur eine beschränkte Ausschreibung erforderlich ist.
Gemäß den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien - FwZR) erfolgt eine Förderung von Beschaffungen durch Festbeträge.
Der derzeit geltende Festbetrag für die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs liegt bei 15.500 €. Kommandowägen werden derzeit nicht gefördert.
Beschluss
Der Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs und eines Kommandowagens wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für den Kommandowagen werden im Haushalt 2017 auf der Haushaltsstelle 13000.935000 (Beweglicher Anlagesachvermögenserwerb) angesetzt. Die VOL/A ist bei der Beschaffung anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Beschaffung zweier neuer Feuerwehrfahrzeuge (Mehrzweckfahrzeug und Kommandowagen) als Ersatzbeschaffung zugestimmt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe ca. 80.000 - 85.000 € (Mehrzweckfahrzeug) und ca. 60.000 - 70.000 € (Kommandowagen) stehen bereit bzw. werden im Haushaltsplan 2017 angesetzt. Die VOL/A ist bei der Beschaffung anzuwenden.
Nunmehr kann für das Mehrzweckfahrzeug die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung bei der Regierung von Oberbayern beantragt und sodann das Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Datenstand vom 31.05.2022 12:53 Uhr