Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörungsverfahren zum Entwurf vom 12. Juli 2016, Stellungnahme der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 4. August 2016 wurde die Gemeinde Poing durch den Regionalen Planungsverband München über die Einleitung des Anhörungsverfahrens zur LEP-Teilfortschreibung benachrichtigt.

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmen zur Kenntnis genommen. Folgende Festlegungen werden durch die Teilfortschreibung geändert:

       2.1 Zentrale Orte einschließlich Anhang 1 und Anhang 2 zu den Festlegungen („Zentrale Orte“ und „Strukturkarte“),
       2.2.3 Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf einschließlich Anhang 2 zu den Festlegungen („Strukturkarte“),
       2.2.4 Vorrangprinzip,
       3.3 Vermeidung von Zersiedelung,
       6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur.

Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen. Die Teilfortschreibung des LEP ist einer Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (SUP-Richtlinie) zu unterziehen. Hierfür wurde ein Umweltbericht erstellt, der gesonderter Bestandteil der Begründung zum LEP-E ist.

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Die Übermittlung des Einleitungsschreibens erfolgt ausschließlich digital über die Regionalen Planungsverbände. 

Wir haben die Möglichkeit, zu den geänderten Festlegungen gemäß LEP-E einschließlich des Umweltberichtes bis zum 15. November 2016 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Stellung zu nehmen. Dabei sollten Hinweise, Anregungen oder Einwendungen möglichst unter Angabe der jeweils betroffenen Festlegungen erfolgen.

Andere Festlegungen des LEP 2013 oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand dieses Anhörungsverfahrens. Zum besseren Verständnis sind dennoch zu den Festlegungen unter den Nrn. 2.1 „Zentrale Orte“, 2.2.4 „Vorrangprinzip“, 3.3 „Anbindegebot“ und 6.1 „Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur“ die Begründungen zur Gänze in den Text aufgenommen. Ebenfalls sind in Anhang 2 „Strukturkarte“ alle Inhalte der Karte dargestellt, obwohl die Abgrenzung von Verdichtungsraum und ländlicher Raum sowie der Regionen nicht Gegenstand des Anhörungsverfahrens ist. Entsprechende Kenntlichmachungen finden sich in Text und Karte.

Der LEP-E kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden. Weiterhin ist der Entwurf an beiden Dienstsitzen des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in München und Nürnberg ausgelegt. Ein Versand in Papierform erfolgt nicht.

Stellungnahme der Verwaltung (Auswirkungen auf die Gemeinde Poing):
Die Teilfortschreibung umfasst folgende Punkte:
       Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
Nach dem geltenden Zentrale-Orte-System sind 925 von 2056 Kommunen Zentrale Orte. Damit ist fast jede zweite Kommune ein zentraler Ort. Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems wurden Aufstufungen und Neueinstufungen zu/von Mittelzentren und Oberzentren vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht.

Neu hinzugekommen sind „Metropolen“, im Regierungsbezirk Oberbayern ist das München (bisher Oberzentrum).

Die Belange der Gemeinde Poing werden hierdurch nicht berührt.

       Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
Hierdurch ist die Gemeinde Poing nicht betroffen, da die betroffenen Räume keine räumliche Nähe zu Poing aufweisen.

       Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren (Entwurf, Seite 5)
Hier ist das bisherige Ziel 3.3 Vermeidung von Zersiedelung, LEP 2013, als Anlage beigefügt.

Der Ausnahmekatalog des Anbindegebots wird erneut erweitert für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an Anschlussstellen einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an Gleisanschlüssen, für interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für bestimmte dem Tourismus dienende Einrichtungen. Für besonders strukturschwache Gemeinden soll darüber hinaus die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens besonders berücksichtigt werden. Damit verliert das Anbindegebot unter Umständen seine Regelungswirkung und wird selbst zur Ausnahme.

Dieses Vorhaben begünstigt Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz. Durch diese Ausnahme werden Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben begünstigt.

Gegen die Aufweichung des Anbindegebotes bestehen deshalb seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände.

       Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes
Nachdem Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts und Landschaftsbildes erfolgen sollen sowie der Ersatzneu erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden sollen, bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände.

Beschlussvorschlag

Im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), Teilfortschreibung, wird die im Sachvortrag angeführte Stellungnahme abgegeben.

Beschluss

Im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP), Teilfortschreibung, wird die im Sachvortrag angeführte Stellungnahme abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Der Gemeinderat Poing hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 (TOP 4) über den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP-E) beraten und beschlossen, folgende Stellungnahme abzugeben:
Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems
Nach dem geltenden Zentrale-Orte-System sind 925 von 2056 Kommunen Zentrale Orte. Damit ist fast jede zweite Kommune ein zentraler Ort. Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems wurden Aufstufungen und Neueinstufungen zu/von Mittelzentren und Oberzentren vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht.
Neu hinzugekommen sind „Metropolen“, im Regierungsbezirk Oberbayern ist das München (bisher Oberzentrum).
Die Belange der Gemeinde Poing werden hierdurch nicht berührt.
Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)
Hierdurch ist die Gemeinde Poing nicht betroffen, da die betroffenen Räume keine räumliche Nähe zu Poing aufweisen.
Erleichterungen beim Anbindegebot und Zielabweichungsverfahren
Der Ausnahmekatalog des Anbindegebots wird erneut erweitert für Gewerbe- und Industriegebiete an Autobahnanschlussstellen oder an Anschlussstellen einer vierstreifig autobahnähnlich ausgebauten Straße oder an Gleisanschlüssen, für interkommunale Gewerbe- oder Industriegebiete sowie für bestimmte dem Tourismus dienende Einrichtungen. Für besonders strukturschwache Gemeinden soll darüber hinaus die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens besonders berücksichtigt werden. Damit verliert das Anbindegebot unter Umständen seine Regelungswirkung und wird selbst zur Ausnahme.
Dieses Vorhaben begünstigt Verwerfungen zwischen Kommunen und Verschärfungen interkommunaler Konkurrenz. Durch diese Ausnahme werden Kommunen nach der zufälligen Gegebenheit ihrer räumlichen Lage an Verkehrsnetzen und nicht nach ihrer Versorgungsfunktion für ihr Umland und ihren Aufgaben begünstigt.
Gegen die Aufweichung des Anbindegebotes bestehen deshalb seitens der Gemeinde Poing erhebliche Einwände.
Bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes
Nachdem Planungen und Maßnahmen zum Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen energiewirtschaftlich tragfähig unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts und Landschaftsbildes erfolgen sollen sowie der Ersatzneu erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden sollen, bestehen seitens der Gemeinde Poing keine Einwände.

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