Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt Ebersberg hat mit Bescheid vom 26.10.2016, Az.: 44/641-9 Poing 20, die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Absenken von Grundwasser über Grünzüge im Baugebiet „Poing am Bergfeld“ und Sickerleitungen am Endbach sowie zur Einleitung des Grundwassers über die Stufe 2 der Versickerungsanlage westlich des Plieninger Ortsteils Ottersberg in den Untergrund neu erteilt. Rechtsgrundlage für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis ist § 12 WHG.
Das Landratsamt Ebersberg hat mit Bescheid vom 26.10.2016, Az.: 44/641-9 Poing 24, die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation in die Versickerungsanlage westlich des Plieninger Ortsteils Ottersberg sowie für das Aufstauen und Umleiten des Grundwassers durch den Baukörper des Regenwasserklär- und Rückhaltebecken am Endbachweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 701 der Gemarkung Poing, neu erteilt. Rechtsgrundlage für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis ist § 12 WHG.
Auflage durch das Landratsamt Ebersberg:
Die Gemeinde Poing muss zur Beweissicherung nun folgende sechs Pegel mit Datenloggern ausstatten:
P14 (im Zentrum der Grünzüge)
P6 (an der Endbach-Sickerleitung bei Ottersberg)
P11 oder P12 (nördlich des Sickerbeckens)
P19 (südlicher Bereich des Baugebiets)
P8 (anstelle von P9; P8 liegt im „ältesten“ Baugebiet, wo es in der Vergangenheit offensichtlich immer mal wieder Probleme mit nassen Kellern gab)
P4 (zusätzlich; an der Endbach-Sickerleitung)
Kostenschätzung für die Nachrüstung ca. 10.000 €.
Kurzbericht
Das Landratsamt Ebersberg hat mit Bescheid vom 26.10.2016, Az.: 44/641-9 Poing 20, die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Absenken von Grundwasser über Grünzüge im Baugebiet „Poing am Bergfeld“ und Sickerleitungen am Endbach sowie zur Einleitung des Grundwassers über die Stufe 2 der
Versickerungsanlage westlich des Plieninger Ortsteils Ottersberg in den Untergrund neu erteilt. Rechtsgrundlage für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis ist § 12 WHG.
Das Landratsamt Ebersberg hat mit Bescheid vom 26.10.2016, Az.: 44/641-9 Poing 24, die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation in die Versickerungsanlage westlich des Plieninger Ortsteils Ottersberg sowie für das Aufstauen und Umleiten des Grundwassers durch den Baukörper des Regenwasserklär- und Rückhaltebecken am Endbachweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 701 der Gemarkung Poing, neu erteilt. Rechtsgrundlage für die Erteilung der gehobenen Erlaubnis ist § 12 WHG.
Auflage durch das Landratsamt Ebersberg:
Die Gemeinde Poing muss zur Beweissicherung nun folgende sechs Pegel mit Datenloggern ausstatten:
P14 (im Zentrum der Grünzüge)
P6 (an der Endbach-Sickerleitung bei Ottersberg)
P11 oder P12 (nördlich des Sickerbeckens)
P19 (südlicher Bereich des Baugebiets)
P8 (anstelle von P9; P8 liegt im „ältesten“ Baugebiet, wo es in der Vergangenheit offensichtlich immer mal wieder Probleme mit nassen Kellern gab)
P4 (zusätzlich; an der Endbach-Sickerleitung)
Kostenschätzung für die Nachrüstung ca. 10.000 €.
Datenstand vom 23.01.2017 11:54 Uhr