Evangelischer Diakonieverein Poing e.V.; Verzinsung der Rückforderung der staatlichen Förderung gemäß BayKibiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2016 ö 1.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.11.2016 hat das Landratsamt Ebersberg den Verzicht auf die Forderung der Verzinsung für das Jahr ab dem Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides gemäß § 50 Abs. 2a SGB  X verzichtet. Insbesondere begründet das Landratsamt diese Entscheidung, dass die Gemeinde die Rückforderung nicht zu vertreten hat und der zu erstattende Betrag innerhalb der festgesetzten Frist geleistet wurde.

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 14.11.2016 hat das Landratsamt Ebersberg den Verzicht auf die Forderung der Verzinsung für das Jahr ab dem Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides gemäß § 50 Abs. 2a SGB  X verzichtet. Insbesondere begründet das Landratsamt diese Entscheidung, dass die Gemeinde die Rückforderung nicht zu vertreten hat und der zu erstattende betrag innerhalb der festgesetzten Frist geleistet wurde.

Datenstand vom 23.01.2017 11:54 Uhr