Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch und die Neuerrichtung einer Grundschule mit Turnhalle, Tiefgarage und offenen Stellplätzen auf dem Grundstück in der Karl-Sittler-Straße, Fl.-Nrn. 366/0, 368/2, 368/18 und 369/0 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Poing hat bereits in seiner Sitzung vom 15.09.2016 der vorgelegten Entwurfsplanung für den Neubau eines Schulgebäudes mit Turnhalle und Tiefgarage auf dem Baugrundstück in der Karl-Sittler-Straße 12, Fl.-Nr. 369/0 der Gemarkung Poing, zugestimmt.
Mit Schreiben vom 26.10.2016 (Eingang 27.10.2016) wurde seitens des ausführenden Architekten, die für die Beseitigung des Bestandsgebäudes und für den Neubau der Schule erforderlichen Bauantragsunterlagen bei der Bauverwaltung der Gemeinde Poing abgegeben.

Bauplanungsrechtliche Stellungnahme:

Das geplante Gesamtvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des o.g. Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung fügen sich daher die geplanten 1-2-geschossigen Baukörper mit einer Wandhöhe von jeweils 3,00 m bis 9,10 m hinsichtlich der bereits bestehenden Anzahl an Vollgeschossen und der neuentstehenden Höhenentwicklung auf dem Baugrundstück in die nähere Umgebung ein.

Stellplatzsituation:

Gemäß den vorgelegten Bauantragsunterlagen werden die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 für das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze nachgewiesen.
Des Weiteren wurde das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Abweichungen von der gemeindlichen Satzung zur Doppelnutzung und zur zeitlich getrennten Nutzung von Stellplätzen bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 16.02.2016 in Aussicht gestellt.
Für die beantragten Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung kann daher das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Abbruch des Bestandsgebäudes:

Nachdem es sich bei dem derzeit bestehenden Schulgebäude um ein Gebäude der Gebäudeklasse 4 handelt, ist für den Abbruch des Gebäudes ebenfalls die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens notwendig, da das Vorhaben nicht mehr unter den Verfahrensfreiheitstatbestand des Art. 57 Abs. 5 BayBO fällt.

Seitens der Verwaltung sind somit keine Bedenken vorhanden, die gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sprechen.

Beschlussvorschlag

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, sowohl das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch des Bestandsgebäudes, als auch für die Errichtung des Schulhausneubaus auf dem Grundstück in der Karl-Sittler-Straße, Fl.-Nrn. 366/0, 368/2, 368/18 und 369/0 zu erteilen.

Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 zur Doppelnutzung und zur zeitlich getrennten Nutzung von Stellplätzen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen für die im Zuge der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen kann ebenfalls erteilt werden.

Beschluss

Erster Bürgermeister Albert Hingerl wird ermächtigt, sowohl das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch des Bestandsgebäudes, als auch für die Errichtung des Schulhausneubaus auf dem Grundstück in der Karl-Sittler-Straße, Fl.-Nrn. 366/0, 368/2, 368/18 und 369/0 zu erteilen.

Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 zur Doppelnutzung und zur zeitlich getrennten Nutzung von Stellplätzen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen erteilt.

Das gemeindliche Einvernehmen für die im Zuge der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen kann ebenfalls erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw) Zum Antrag auf Abbruch und für den geplanten Ersatzneubau der Karl-Sittler-Grundschule mit Turnhalle und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 366/0, 368/2, 368/18 und 369/0 der Gemarkung Poing wurde seitens des Gemeinderates folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt sowohl das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch des Bestandsgebäudes als auch für die Errichtung des Schulhausneubaus auf dem Grundstück in der Karl-Sittler-Straße, Fl. Nrn. 366/0, 368/2, 368/18 und 369/0 zu erteilen.
Zusätzlich wird das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Abweichungen von der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009 zur Doppelnutzung und zur zeitlich getrennten Nutzung von Stellplätzen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen für die im Zuge der Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen kann ebenfalls erteilt werden.

Datenstand vom 23.01.2017 11:54 Uhr