Sozialer Wohnungsbau im Wohngebiet W 5 Quartier 8 (WA 1); Baukostenzuschuss der Gemeinde Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die GWG Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG beabsichtigt, auf den Flur-Nrn. 3219 und 3221 in einem 2. Bauabschnitt 24 geförderte Mietwohnungen zu errichten. Es werden drei 1-Zimmerwohnungen, zwölf 2-Zimmerwohnungen, drei 3-Zimmerwohnungen und sechs 4-Zimmerwohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei zugänglich sein und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.

Mit Schreiben vom 30.09.2016 beantragt die GWG einen Baukostenzuschuss in Höhe von 126.500 € durch die Gemeinde Poing. Beim Landratsamt Ebersberg wird ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe beantragt. Die kommunalen Zuschüsse sind Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Fördermittel.

Ein entsprechender Baukostenzuschuss wurde der GWG bereits für die Errichtung von geförderten Mietwohnungen im 1. Bauabschnitt gewährt. Dabei handelt es sich um mehrheitlich kleine Wohnungstypen.

Die Verwaltung steht hierzu auf folgendem Standpunkt:

1. Das für sozialen Wohnungsbau vorgesehene Grundstück kann anderweitig nicht verwendet bzw. verwertet werden.

2. Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell.

3. Die Gemeinde ist auf Grund anderer Bauvorhaben im Pflichtaufgabenbereich nicht in der Lage, den Bedarf durch eigene Realisierung zeitnah und bedarfsgerecht zu decken.

4. Die Frage, ob die gemeindliche Realisierung zu ähnlich wirtschaftlichen Ergebnissen und damit durch sog. rentierliche Schulden erfolgen könnte, war daher nicht weiter zu prüfen.

5. Die GWG ist ein geeigneter, bekannter und bewährter Maßnahmeträger, der auch hinlänglich langfristig die soziale Nutzung der Wohnungen sicherstellen kann.

6. Vergaberechtliche Hindernisse liegen nicht vor.

7. Der beantragte Zuschuss ist finanzierbar und vergleichsweise gering, stellt aber die wirtschaftliche Finanzierung insgesamt sicher, da er Voraussetzung für andere Zuschüsse bzw. Förderdarlehen ist.

8. Die Gemeinde Poing hat ausreichend Einfluss auf die Belegung.

9. Das Vorhaben entspricht den Vorstellungen der Gemeinde Poing für einen attraktiven sozialen Wohnungsbau.

Beschlussvorschlag

Der GWG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 126.500 € gewährt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 und 2018 zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Beschluss

Der GWG wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 126.500 € gewährt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsplanung für die Jahre 2017 und 2018 zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Bewilligungsbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die GWG Wohnungsgenossenschaft Ebersberg erhält einen Baukostenzuschuss in Höhe von 126.500,00 € durch die Gemeinde Poing für die Errichtung von 24 geförderten Mietwohnungen.
Die geplanten 1-, 2-, 3- und 4-Zimmerwohnungen an der Bergfeldstraße werden sämtlich barrierefrei erstellt und sind somit auch für ältere Menschen geeignet.
Bedarf an sozial gefördertem Wohnraum in Poing besteht aktuell; die Gemeinde Poing hat zudem ausreichenden Einfluss auf die Belegung.

Datenstand vom 23.01.2017 11:54 Uhr