Abtrag von Oberboden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 19.05.2016 ging der Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für die FlNrn. 1542 T. und 1525 T. der Gemarkung Poing ein.
Der Antragsteller begründet den Antrag damit, dass der auf angrenzendem Lagerplatz (siehe Lageplan) zwischengelagerte Oberboden bereits so gut wie komplett wiederverwendet wurde. Im Wohngebiet W 6 haben diverse Bauträger und vor allem die jetzt zu bauen beginnenden ‚Einheimischen‘ noch großen Bedarf an Oberboden.
Aus ökologischer, wie auch aus ökonomischer Sicht mache es keinen Sinn, Oberboden anzuliefern, wenn die Flächen des W 7 und W 8 noch abgeschoben und abgefahren werden müssen.
Die beantragte Fläche wurde ausgewählt, weil sie zwischen 2 bestehenden Lagerplätzen liegt, das bereits abgeschobene Areal quasi abrundet und Transport sowie Lagerung auf kürzestem Weg ohne Erstellung einer zusätzlichen Zufahrt möglich sei. Die Fläche sei aktuell nicht verpachtet.
Der Oberboden soll in einer Stärke von 30 – 40 cm abgetragen werden. Die abzuschiebende Menge beträgt rund 4.500 m³ und soll ab September 2016 erfolgen.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Da es kein ‚Privilegiertes Vorhaben‘ nach § 35 Abs. 1 BauGB ist, kann es im Einzelfall nach
§ 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Abtrag auf der gesamten Fläche archäologisch begleitet werden soll und die Lagerung nur für einige Jahre vorgesehen ist. Die Erschließung erfolgt über die Bergfeldstraße und ist relativ kurz.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abtrag von Oberboden auf den Grundstücken 1542 T. und 1525 T. wird hiermit erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abtrag von Oberboden auf den Grundstücken 1542 T. und 1525 T. wird hiermit erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Abtrag von Oberboden und Rotlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1542/0 T. und 1525/0 T. der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag auf Abtrag von Oberboden und Rotlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1542/0 T. und 1525/0 T. der Gemarkung Poing wird erteilt.
Datenstand vom 29.06.2016 10:51 Uhr