Finanzwirtschaft der Gemeinde Poing; Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Satzung und Planunterlagen mit Anlagen und Vorbericht werden mit der Ladung zugestellt. Der Inhalt wird in der Sitzung durch die Verwaltung dargestellt.

Das Ergebnis der öffentlichen und nichtöffentlichen Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 15.11.2016 wird in der Sitzung dargestellt.
Die Empfehlung wird voraussichtlich auch den Finanzplan einschließen, über diesen ist aus rechtlichen Gründen getrennt zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 6.300.000 € gedeckelt. Auf die Ausweisung einer Personalkostenreserve wird verzichtet.

Im Rahmen der zu genehmigenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sollen bis zu 5,2 Mio. € an neuen Krediten als Energie- und/oder InvestKredit bei der KfW und/oder der Bayern LaBo aufgenommen werden.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die Anträge baldmöglichst zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen.

Beschluss

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2017 mit An- und Beilagen (außer dem Finanzplan) werden in der vorliegenden Fassung erlassen bzw. aufgestellt.

Die Personalkosten der Hauptgruppe 4 werden auf 6.300.000 € gedeckelt. Auf die Ausweisung einer Personalkostenreserve wird verzichtet.

Im Rahmen der zu genehmigenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sollen bis zu 5,2 Mio. € an neuen Krediten als Energie- und/oder InvestKredit bei der KfW und/oder der Bayern LaBo aufgenommen werden.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die Anträge baldmöglichst zu stellen und die Verträge - vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung - abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2017 09:56 Uhr