Am 21.11.2016 ging nachfolgendes Schreiben des Landratsamtes Ebersberg vom 18.11.2016 bei der Gemeinde Poing ein:
„für das o.g. Bauvorhaben wurden neue Planunterlagen sowie eine geänderte Betriebsbeschreibung und weitere Nachweise durch den Rechtsanwalt Herrn Finkenzeller vorgelegt. Darüber hinaus liegt zwischenzeitlich die verkehrliche Stellungnahme des durch vom Antragsteller beauftragten Büros Transver vor.
Da die o.g. Unterlagen direkt beim Landratsamt eingereicht wurden, bitten wir die Gemeinde Poing um erneute Stellungnahme zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des § 36 BauGB.
Darüber hinaus bitten wir die Gemeinde, hinsichtlich der wegemäßigen Erschließung, aufgrund des geführten Nachweises um erneute Entscheidung über das Einvernehmen.
In der Anlage übermitteln wir Ihnen dazu einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes Herrn Finkenzeller vom 18.08.2016, in dem Herr Rechtsanwalt Finkenzeller eine ausführliche rechtliche Würdigung hinsichtlich der wegemäßigen Erschließung durchführt. Das Landratsamt teile diese Auffassung zur Erschließung ebenfalls grundsätzlich. Wir bitten die Gemeinde Poing daher, diese rechtliche Würdigung im Zusammenhang mit der verkehrlichen Stellungnahme sowie dem geänderten Betriebskonzept vom 20.10.2016 zu prüfen und über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden.“
Das Schreiben des Rechtsanwaltes, das Verkehrsgutachten sowie die neue Betriebsbeschreibung werden im RIS eingestellt.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Argumenten der Erschließung:
Das angeführte Urteil des VG Neustadt vom 22.02.2016 bezieht sich auf einen Pferdepensionsbetrieb mit 28 Pferden. Im vorliegenden Antrag wurde die Zahl von bisher 60 auf 59 reduziert.
Des Weiteren wurde der Standort einiger Einzelvorhaben (Mistlege, Neubau eines Waschplatzes mit Aufenthaltsraum und eines Strohballenlagers) des Gesamtvorhabens im Vergleich zum ursprünglichen Bauantrag verlegt.
Aus dem vom Büro Transver zusätzlich erstellten Verkehrsgutachten geht hervor, dass der aktuell bestehende Straßenausbauzustand des Auweges als Erschließungsstraße für das Bauvorhaben ausreichend ist.
Als Folge der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens darf der Gemeinde Poing jedoch kein unangemessener Erschließungsaufwand aufgedrängt werden. Die Bauverwaltung wird daher beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eine Grenzfeststellung für den bestehenden Auweg beantragen. Darüber hinaus werden die Anlieger von der Verwaltung über das Verfahren zur Grenzfeststellung noch separat informiert.
Für das Gesamtvorhaben werden durch die Bauherrin insgesamt 30 Stellplätze errichtet.