Errichtung einer Maibaumhütte auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2016 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 09.08.2016 (Eingang 23.11.2016) wurde bei der Gemeinde Poing eine Baugenehmigung für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb einer bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück in der Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing, beantragt.

Nachdem sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, richtet sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung daher nach § 35 BauGB.

Die temporäre Errichtung des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zulässig.

Eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen liegt nicht vor, da die ursprüngliche Nutzung des Gebäudes als landwirtschaftliche Lagerhalle nach Beendigung der Maibaumwache (nach ca. 4 Wochen) wiederhergestellt wird.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 08.10.2009  für die Nutzungsänderung erforderlichen 24 Stellplätze werden durch den Bauherrn im nord- östlichen Grundstücksbereich entlang der bestehenden Zufahrtstraße nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.-Nr. 960/0 der Gemarkung Poing wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Kurzbericht

(pn) Zum Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl. Nr. 960/0 der Gemarkung Poing, wurde seitens des Bau- und Umweltausschusses folgender Beschluss einstimmig gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer temporären Maibaumwachhütte innerhalb der bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Dorfstraße 22, Fl.- Nr. 960/0 der Gemarkung Poing, wird erteilt.

Datenstand vom 16.03.2017 11:17 Uhr