Erlass einer Obdachlosenunterbringungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die Gemeinde Poing verfügt seit mehreren Jahren über geeignete Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen.
Weder die Benutzung dieser Einrichtungen, noch die Gebührenerhebung für deren Nutzung waren bislang per Satzung geregelt.

Auf Grund eines Beschlusses des BayVGH vom 07.11.2016 kann die Gemeinde die Nutzungsentschädigung, auch bei einer erforderlichen Wiedereinweisung in bisherigen Wohnraum, nur dann als öffentlich-rechtliche Forderung geltend machen, wenn dafür eine Kostensatzung vorhanden ist.

Grundlage für eine Kostensatzung ist zunächst der Erlass einer Unterbringungssatzung.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 den Satzungsentwurf i. d. F. vom 07.03.2017 vorberaten.
Auf die Beschlussvorlage zur HAFA-Sitzung wird verwiesen.
Im aktuellen Satzungsentwurf vom 30.03.2017 ist die Änderung einer Formulierung in § 9, Buchstabe a) enthalten.

Der Erlass einer Gebührensatzung, welche die Unterbringungssatzung zur Grundlage hat, wird im nächsten TOP behandelt.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosenunterbringungssatzung in der Fassung vom 30. März 2017 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Beschluss

Der vorliegende Entwurf der Obdachlosenunterbringungssatzung in der Fassung vom 30. März 2017 wird ohne Änderungen als Satzung erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(ka) Die Gemeinde Poing verfügt seit mehreren Jahren über geeignete Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Obdachlosen.
Weder die Benutzung dieser Einrichtungen, noch die Gebührenerhebung für deren Nutzung waren bislang per Satzung geregelt.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurde der Erlass entsprechender Satzungen erforderlich.
Im Bereich der Benutzung dient dies der Rechtssicherheit im Vollzug der Ordnungsvorschriften des Satzungsinhalts. Die Unterbringungssatzung ist außerdem Grundlage für die Erhebung von Gebühren in den gemeindlichen Einrichtungen.
Die Höhe der Nutzungsgebühren wird in einer Gebührensatzung gesondert geregelt.
Die Verwaltung hat entsprechende Satzungsentwürfe vorbereitet. Diese wurden im Haupt- und Finanzausschuss am 07.03.2017 vorberaten.
Nach einstimmigen Beschlüssen des Gemeinderates wurden beide Satzungen erlassen und treten am 06.04.2017 in Kraft.
Die Bekanntmachungen der Satzungsinhalte sind in der Rubrik Bekanntmachungen in dieser Ausgabe abgedruckt.

Datenstand vom 11.07.2017 11:52 Uhr