Bekanntgabe - Planfesttellung Eisenbahnüberführung "Neue Ortsmitte Poing"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 30.03.2017, Az. 651ppi/002-2016#013, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 20.04.2017 – 04.05.2017 im Bauamt der Gemeinde Poing während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Kurzbericht
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 30.03.2017, Az. 651ppi/002-2016#013, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 20.04.2017 – 04.05.2017 im Bauamt der Gemeinde Poing während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Datenstand vom 26.09.2017 15:52 Uhr