Stellungnahme der VAU Haus GmbH & Co. KG zur Parksituation des VAU Hauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung berichtet, wurde Kontakt mit den Eigentümern des VAU Hauses und des City Centers hinsichtlich der Einführung der privaten Parkraumüberwachung aufgenommen. Die der Gemeinde vorliegenden Beschwerden wurden übermittelt.
Die Hausverwaltung des VAU-Haus teilte daraufhin mit, dass die Besucherstellplätze vor dem VAU-Haus in der Vergangenheit permanent mit Fremdparkern belegt waren. Um diesem entgegenzuwirken, wurde die private Parkraumüberwachung eingeführt.
Die Kunden haben aktuell die Möglichkeit, für 90 Minuten die Stellplätze an der Alten Gruber Straße zu nutzen. Weitere kostenlose Parkplätze stünden im zweiten Obergeschoss des Parkdecks im City Center für einen Zeitraum von drei Stunden zur Verfügung. In beiden Fällen sei eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit gut sichtbar in die Windschutzscheibe zu legen.
Für Sonderfälle wurden einvernehmliche und praxisnahe Regelungen zwischen Eigentümern, Hausverwaltung und Mietern getroffen.
Beschwerden seitens der Mieter lägen der Hausverwaltung nicht vor.
Kurzbericht
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung berichtet, wurde Kontakt mit den Eigentümern des VAU Hauses und des City Centers hinsichtlich der Einführung der privaten Parkraumüberwachung aufgenommen. Die der Gemeinde vorliegenden Beschwerden wurden übermittelt.
Die Hausverwaltung des VAU-Haus teilte daraufhin mit, dass die Besucherstellplätze vor dem VAU-Haus in der Vergangenheit permanent mit Fremdparkern belegt waren. Um diesem entgegenzuwirken, wurde die private Parkraumüberwachung eingeführt.
Die Kunden haben aktuell die Möglichkeit, für 90 Minuten die Stellplätze an der Alten Gruber Straße zu nutzen. Weitere kostenlose Parkplätze stünden im zweiten Obergeschoss des Parkdecks im City Center für einen Zeitraum von drei Stunden zur Verfügung. In beiden Fällen sei eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit gut sichtbar in die Windschutzscheibe zu legen.
Für Sonderfälle wurden einvernehmliche und praxisnahe Regelungen zwischen Eigentümern, Hausverwaltung und Mietern getroffen.
Beschwerden seitens der Mieter lägen der Hausverwaltung nicht vor.
Datenstand vom 26.09.2017 15:52 Uhr