Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5; Projektänderungsantrag: Einbau einer Photovoltaikanlage und einer Tankstelle für E-PKW


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Planungen zum Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5 haben von Anfang an vorgesehen, die Möglichkeiten vorzuhalten, dass die insgesamt sehr gute energetische Effizienz durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage weiter verbessert werden kann. Die Vorrüstungen (vorwiegend Leitungswege) sind von Anbeginn der Baumaßnahme mit geplant und auch hergestellt worden.

Die Baumaßnahme befindet sich kurz vor dem Abschluss und die Kostensituation stellt sich insgesamt positiv dar. Die Projektsteuerung hat im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2017 hierzu informiert. Vor dem Hintergrund der planerischen und baulichen Vorrüstungen für eine Photovoltaikanlage sowie der nun angesichts des bevorstehenden Projektabschlusses belastbaren Kostenprognose stellt sich nun die Frage, ob eine Photovoltaikanlage für insgesamt rund 167.000 € brutto (KGR 200 – 700) noch im Rahmen der laufenden Baumaßnahme ausgeführt werden soll.

Im Zusammenhang mit der zur Entscheidung stehenden Photovoltaikanlage wäre auch eine ebenfalls bereits vorgerüstete (vorwiegend verlegte Leerrohre) Ladestation für Elektrofahrzeuge verbunden. Dies würde eine zusätzliche Investition von rund 13.000 € brutto (KGR 200 -700) bedeuten. Die Vorrüstungen wurden sowohl vor dem Hintergrund des möglichen Einsatzes einer Photovoltaikanlage, als auch weil das Thema Elektromobilität allgemein immer mehr Fahrt aufnimmt, von Anfang an mit geplant und auch ausgeführt.

Zur Entscheidung steht nun eine Photovoltaikanlage, die sich auf die Dachflächen der Schule und der Kindertagesstätte verteilt. Aufgrund ihrer Aufbauhöhe wird diese von der Straße nicht zu sehen sein. Der vorrangige Zweck der Photovoltaikanlage wäre die Deckung des eigenen Stromverbrauchs der Schule und der Kindertagesstätte. Beide Arten von Einrichtungen werden nahezu ausschließlich tagsüber betrieben, also wenn die Photovoltaikanlage Strom produziert. Ein Stromspeicher bzw. Akkupuffer ist daher nicht vorgesehen. Der Strom, der von der Schule und den Kindertagesstätten nicht selbst verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Die Anlage amortisiert sich nach ca. 11 Jahren.

Durch die Bereitstellung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge wird für die Lehrerschaft und je nach Betriebsmodell auch weitere Personenkreise ein Angebot geschaffen, das für die steigende Zahl von Haltern von Elektromobilen einen handfesten Mehrwert darstellt. Zudem wird die nicht sichtbare Photovoltaikanlage auf eine funktionale Art und Weise erlebbar gemacht. Und letztendlich steigert die Nutzung des Solarstroms zur Betankung von Elektrofahrzeugen den Eigenverbrauch, der die Rentabilität der Anlage erhöht. Mit einer steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen könnten zudem ohne größeren Aufwand später weitere Ladestationen hinzugefügt werden.

Durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage und einer Ladestation für Elektrofahrzeuge wird der Wert der neu errichteten Gebäude nachhaltig erhöht und die energetische Effizienz weiter gesteigert.

Beschlussvorschlag

Dem Projektänderungsantrag zur Umsetzung der Leistungsinhalte gemäß dem Sachvortrag in Höhe von 180.000,00 € wird zugestimmt.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die nötigen Aufträge der Gewerke sowie die anfallenden Planungsnachträge, die den Projektänderungsantrag betreffen, zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Leistungsinhalte gemäß dem Sachvortrag ist der Projektänderungsantrag in Höhe von 180.000 € brutto zu beschließen. Eine Anpassung des Gesamtkostenbudgets ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Beschluss

Dem Projektänderungsantrag zur Umsetzung der Leistungsinhalte gemäß dem Sachvortrag in Höhe von 180.000,00 € wird zugestimmt.

Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die nötigen Aufträge der Gewerke sowie die anfallenden Planungsnachträge, die den Projektänderungsantrag betreffen, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw/fis) Die Planungen zum Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5 haben von Anfang an vorgesehen, die Möglichkeiten vorzuhalten, dass die insgesamt sehr gute energetische Effizienz durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage weiter verbessert werden kann. Die Vorrüstungen (vorwiegend Leitungswege) sind von Anbeginn der Baumaßnahme mit geplant und auch hergestellt worden.
Die Baumaßnahme befindet sich kurz vor dem Abschluss und die Kostensituation stellt sich insgesamt positiv dar. Die Projektsteuerung hat im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2017 hierzu informiert. Vor dem Hintergrund der planerischen und baulichen Vorrüstungen für eine Photovoltaikanlage sowie der nun angesichts des bevorstehenden Projektabschlusses belastbaren Kostenprognose stellt sich nun die Frage, ob eine Photovoltaikanlage für insgesamt rund 167.000 € brutto (KGR 200 – 700) noch im Rahmen der laufenden Baumaßnahme ausgeführt werden soll.
Im Zusammenhang mit der zur Entscheidung stehenden Photovoltaikanlage wäre auch eine ebenfalls bereits vorgerüstete (vorwiegend verlegte Leerrohre) Ladestation für Elektrofahrzeuge verbunden. Dies würde eine zusätzliche Investition von rund 13.000 € brutto (KGR 200 -700) bedeuten. Die Vorrüstungen wurden sowohl vor dem Hintergrund des möglichen Einsatzes einer Photovoltaikanlage, als auch weil das Thema Elektromobilität allgemein immer mehr Fahrt aufnimmt, von Anfang an mit geplant und auch ausgeführt.
Zur Entscheidung steht nun eine Photovoltaikanlage, die sich auf die Dachflächen der Schule und der Kindertagesstätte verteilt. Aufgrund ihrer Aufbauhöhe wird diese von der Straße nicht zu sehen sein. Der vorrangige Zweck der Photovoltaikanlage wäre die Deckung des eigenen Stromverbrauchs der Schule und der Kindertagesstätte. Beide Arten von Einrichtungen werden nahezu ausschließlich tagsüber betrieben, also wenn die Photovoltaikanlage Strom produziert. Ein Stromspeicher bzw. Akkupuffer ist daher nicht vorgesehen. Der Strom, der von der Schule und den Kindertagesstätten nicht selbst verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Die Anlage amortisiert sich nach ca. 11 Jahren.
Durch die Bereitstellung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge wird für die Lehrerschaft und je nach Betriebsmodell auch weitere Personenkreise ein Angebot geschaffen, das für die steigende Zahl von Haltern von Elektromobilen einen handfesten Mehrwert darstellt. Zudem wird die nicht sichtbare Photovoltaikanlage auf eine funktionale Art und Weise erlebbar gemacht. Und letztendlich steigert die Nutzung des Solarstroms zur Betankung von Elektrofahrzeugen den Eigenverbrauch, der die Rentabilität der Anlage erhöht. Mit einer steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen könnten zudem ohne größeren Aufwand später weitere Ladestationen hinzugefügt werden.
Durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage und einer Ladestation für Elektrofahrzeuge wird der Wert der neu errichteten Gebäude nachhaltig erhöht und die energetische Effizienz weiter gesteigert.
Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Dem Projektänderungsantrag zur Umsetzung der Leistungsinhalte gemäß dem Sachvortrag in Höhe von 180.000,-- € wird zugestimmt.
Erster Bürgermeister A. Hingerl wird ermächtigt, die nötigen Aufträge der Gewerke sowie die anfallenden Planungsnachträge, die den Projektänderungsantrag betreffen, zu beauftragen.

Datenstand vom 26.09.2017 15:52 Uhr