Neubau eines Schwimmbades in Poing; Festlegung über eine mögliche Aufstockung / Anbau sowie Festlegung der Beckengröße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2013 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgenden Parametern realisiert werden: Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m – Becken. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten. Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio. € sind im Haushalt zu veranschlagen.

In der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2016 hat die Verwaltung den Prüfauftrag erhalten, ob im Rahmen des Neubaus eines Schulschwimmbades, der bereits schulaufsichtlich genehmigt worden ist, eine Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) ebenfalls schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.

Auf das zu errichtende Schulschwimmbad sollen 2 - 3 Räume aufgesetzt werden, um dorthin die Mittagsbetreuung auszulagern, damit die als Klassenzimmer genutzten Nebenräume und Fachräume entlastet werden.

Bezüglich dieser Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) lief eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern, ob dieses Vorhaben schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.

Zwischenzeitlich hat die Regierung von Oberbayern (ROB) in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt das Raumprogramm der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule erneut überprüft.

Im Schreiben vom 02.11.2016 geht die ROB davon aus, dass der aktuelle Raumbestand der APS den dort zu erwartenden Schülerentwicklungen entspricht, insbesondere deshalb, da der Träger der Mittagsbetreuung, die Poinger Kolpingfamilie e. V., mitgeteilt hat, dass mit der Auslagerung von 8 Grundschulklassen in die Kindertagesstätten des Zauberwinkels kein Bedarf mehr an den bisher genutzten Räumen Zeichensaal und ehemaliges Cracy Corner besteht. Dadurch kann der für die Schulleitung erforderliche Bedarf für einen weiteren Fachraum, einer zusätzlichen Schulküche, sichergestellt werden. Dies wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung am 30.03.2017 beschlossen.

Eine Aufstockung der Schwimmhalle ist derzeit nicht förderfähig.

Dem Gremium wurden in der Sitzung am 19.01.2017 bereits drei Varianten vorgestellt. Die Entscheidung wurde im Januar zurückgestellt, um erst den neuesten Bericht zur Einwohnerprognose abzuwarten. Dieser wurde in der Sitzung am 09.02.2017 vorgestellt. Zusammenfassend geht daraus hervor, dass es nur beim tatsächlichen Eintritt der höchsten Prognosevariante zu Engpässen kommen kann. Diesem Engpass könnte aber durch Sprengelveränderung begegnet werden. Ein zusätzlicher Raumbedarf ist damit nicht gegeben.

Um der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bei der Verwirklichung des Projektes zu erleichtern, ist eine Entscheidung zu den verschiedenen Varianten zu treffen. Hierzu werden vier Varianten als Entscheidungsgrundlage vorgegeben.

Variante 1:                Schwimmbad ohne Aufstockung
Variante 2:                Schwimmbad mit Aufstockung
Variante 3:                Schwimmbad mit späterer Aufstockungsmöglichkeit
Variante 4:                Schwimmbad mit späterer Anbaumöglichkeit (ca. 200 m² BGF)

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der vorgetragenen Abhängigkeiten auf eine Aufstockung nach Variante 2 und Variante 3 gänzlich zu verzichten. Diese beiden Varianten hätten enorme finanzielle Auswirkungen auf die Maßnahme. Auch stünde eine derartige Entscheidung einer filigranen und kostengünstig umsetzbaren Bauweise entgegen. Die Variante 4 mit späterer Anbaumöglichkeit ist eine durchaus denkbare Variante. Allerdings müsste diese Variante von Anfang an planerisch mitgedacht werden, um die Infrastruktur für die spätere Erschließung mit zu berücksichtigen. Dies verursacht im Vorfeld in jedem Fall zusätzliche Kosten.

Die Kosten für einen Anbau belaufen sich auf ca. 450.000 € brutto.

Beschlussvorschlag

Am Standort Gruber Straße soll ein Schulschwimmbad mit einem Becken von 25,0 m x 12,5 m mit einem Tiefenverlauf von 0,9 m – 1,8 m nach Variante 4 – vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung – realisiert werden.

Die je nach gewählter Beckengröße zusätzlich zum Ansatz von 3.500.000 € entstehenden Fehlbeträge sind im Haushalt 2018 ff  zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 57000.940000 (öffentliche Bäder, Frei- und Hallenbäder, Badeseen) 3.500.000 € angesetzt.

Eine Aktualisierung des Kostenrahmens, beruhend auf dem Baukostenindex 2016, wurde der Verwaltung am 06.01.2017 vom Architekturbüro Brinkmeier + Salz übergeben. Demnach entstehen aktuell für ein Schwimmbad, mit einem Becken von 25,0 m x 8,0 m, Kosten von 4.300.000 €. Die Höhe einer voraussichtlichen Förderung beträgt ca. 735.000 €.  Die durch ein Ing. Büro errechneten jährlichen Unterhaltskosten für eine derartige Anlage betragen ca. 150.000 €. Darin ist der nötige Personalaufwand nicht enthalten. Demnach entsteht eine Finanzierungslücke ohne Unterhaltskosten und Personalaufwand bei einem Becken von 25,0 m x 8,0 m, von ca. 65.000 € (3.500.000 € - 4.300.000 € + 735.000 € = - 65.000 €).

Angesichts der Tendenzen, eine zweite Übungseinheit zu berücksichtigen, die ein Becken von 25,0 m x 12,5 m voraussetzt, wären dazu aktuell Mittel in Höhe von 5.600.000 € nötig. Die Höhe einer voraussichtlichen Förderung beträgt ca. 1.450.000 €, vorausgesetzt die nötige Anzahl von Nutzern (105 Klassen) würde erreicht. Momentan sind 101 Klassen rechnerisch möglich. Die jährlichen Unterhaltskosten für eine derartige Anlage betragen ca. 200.000 €. Der Personalaufwand ist ebenfalls nicht enthalten. Demnach entsteht eine Finanzierungslücke, ohne Unterhaltskosten und Personalaufwand bei einem Becken von 25,0 m x 12,5 m, von ca. 650.000 € (3.500.000 € - 5.600.000 € +1.450.000 € = - 650.000 €).
Sollte ein Becken von 25,0 m x 12,5 m gewollt werden und die Förderung auf Grund der fehlenden Klassen nur für das kleinere Becken möglich ist, stünde dieser Entscheidung eine Finanzierungslücke von 1.365.000 € (3.500.000 € - 5.600.000 € + 735.000 € = - 1.365.000 €) entgegen.

In jedem Fall übersteigt der aktuelle Kostenrahmen bei beiden Beckengrößen die angesetzten Mittel von 3.500.000 €. Diese zusätzlichen Mittel müssten in der Haushalts- / Finanzplanung 2018 ff bereitgestellt werden.

Beschluss

Am Standort Gruber Straße soll ein Schulschwimmbad mit einem Becken von 25,0 m x 12,5 m mit einem Tiefenverlauf von 0,9 m – 1,8 m nach Variante 4 – vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung – realisiert werden.

Die je nach gewählter Beckengröße zusätzlich zum Ansatz von 3.500.000 € entstehenden Fehlbeträge sind im Haushalt 2018 ff  zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Kurzbericht

(cw/fis) In der Gemeinderatssitzung am 04.07.2013 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: Am Standort Gruber Straße soll ein Schwimmbad mit folgenden Parametern realisiert werden: Schulschwimmbad mit 25 m x 8 m – Becken. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung in die Wege zu leiten. Die notwendigen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 3,5 Mio. € sind im Haushalt zu veranschlagen.
In der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2016 hat die Verwaltung den Prüfauftrag erhalten, ob im Rahmen des Neubaus eines Schulschwimmbades, der bereits schulaufsichtlich genehmigt worden ist, eine Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) ebenfalls schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.
Auf das zu errichtende Schulschwimmbad sollen 2 - 3 Räume aufgesetzt werden, um dorthin die Mittagsbetreuung auszulagern, damit die als Klassenzimmer genutzten Nebenräume und Fachräume entlastet werden.
Bezüglich dieser Erweiterung der Anni-Pickert Grund- und Mittelschule (APS) lief eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern, ob dieses Vorhaben schulaufsichtlich genehmigungsfähig wäre.
Zwischenzeitlich hat die Regierung von Oberbayern (ROB) in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt das Raumprogramm der Anni-Pickert-Grund- und Mittelschule erneut überprüft.
Im Schreiben vom 02.11.2016 geht die ROB davon aus, dass der aktuelle Raumbestand der APS den dort zu erwartenden Schülerentwicklungen entspricht, insbesondere deshalb, da der Träger der Mittagsbetreuung, die Poinger Kolpingfamilie e. V., mitgeteilt hat, dass mit der Auslagerung von 8 Grundschulklassen in die Kindertagesstätten des Zauberwinkels kein Bedarf mehr an den bisher genutzten Räumen Zeichensaal und ehemaliges Crazy Corner besteht. Dadurch kann der für die Schulleitung erforderliche Bedarf für einen weiteren Fachraum, einer zusätzlichen Schulküche, sichergestellt werden. Dies wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung am 30.03.2017 beschlossen.
Eine Aufstockung der Schwimmhalle ist derzeit nicht förderfähig.
Dem Gremium wurden in der Sitzung am 19.01.2017 bereits drei Varianten vorgestellt. Die Entscheidung wurde im Januar zurückgestellt, um erst den neuesten Bericht zur Einwohnerprognose abzuwarten. Dieser wurde in der Sitzung am 09.02.2017 vorgestellt. Zusammenfassend geht daraus hervor, dass es nur beim tatsächlichen Eintritt der höchsten Prognosevariante zu Engpässen kommen kann. Diesem Engpass könnte aber durch Sprengelveränderung begegnet werden. Ein zusätzlicher Raumbedarf ist damit nicht gegeben.
Um der Verwaltung die weitere Vorgehensweise bei der Verwirklichung des Projektes zu erleichtern, ist eine Entscheidung zu den verschiedenen Varianten zu treffen. Hierzu werden vier Varianten als Entscheidungsgrundlage vorgegeben.
Variante 1: Schwimmbad ohne Aufstockung
Variante 2: Schwimmbad mit Aufstockung
Variante 3: Schwimmbad mit späterer Aufstockungsmöglichkeit
Variante 4: Schwimmbad mit späterer Anbaumöglichkeit (ca. 200 m² BGF)
Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der vorgetragenen Abhängigkeiten auf eine Aufstockung nach Variante 2 und Variante 3 gänzlich zu verzichten. Diese beiden Varianten hätten enorme finanzielle Auswirkungen auf die Maßnahme. Auch stünde eine derartige Entscheidung einer filigranen und kostengünstig umsetzbaren Bauweise entgegen. Die Variante 4 mit späterer Anbaumöglichkeit ist eine durchaus denkbare Variante. Allerdings müsste diese Variante von Anfang an planerisch mitgedacht werden, um die Infrastruktur für die spätere Erschließung mit zu berücksichtigen. Dies verursacht im Vorfeld in jedem Fall zusätzliche Kosten.
Die Kosten für einen Anbau belaufen sich auf ca. 450.000 € brutto.
Es wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Am Standort Gruber Straße soll ein Schulschwimmbad mit einem Becken von 25,0 m x 12,5 m mit einem Tiefenverlauf von 0,9 m – 1,8 m nach Variante 4 – vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung – realisiert werden.
Die je nach gewählter Beckengröße zusätzlich zum Ansatz von 3.500.000,-- € entstehenden Fehlbeträge sind im Haushalt 2018 ff zu berücksichtigen.

Datenstand vom 26.09.2017 15:52 Uhr