Asyl- und Flüchtlingsthemen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2017 ö 1.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Ebersberg hat mittlerweile den 2. Container der Containeranlage in Grub mit Asylbewerbern belegt. Die Zahl der in Grub lebenden Asylbewerber bzw. anerkannten Asylbewerber beträgt derzeit 42. Die übrigen Container befinden sich noch in der Einrichtungsphase.

Die Fertigstellung der von der Regierung von Oberbayern gebauten Wohnanlage in der Kirchheimer Straße 31 und 33 für anerkannte Asylbewerber ist für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Wohnanlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einer Kapazität von 44 Plätzen. Gemäß Wohnungspakt Bayern, 1. Säule (Staatliches Sofortprogramm) werden die Wohnungen vorrangig mit Familien belegt. 8 Wohneinheiten belegt die Regierung von Oberbayern unter Umständen auch mit Familien aus den Nachbarlandkreisen. 3 Wohneinheiten werden in Absprache mit dem Landratsamt Ebersberg, der Gemeinde Poing und dem Helferkreis Poing belegt. Den ausgewählten Personen werden die Wohnungen im Sinne der Wohnsitzzuweisung angeboten und dann ein Wohnraum-Mietvertrag geschlossen. Das Projekt ist für 10 Jahre geplant.

Die neue Vorgabe der Regierung von Oberbayern bezüglich der Akquise von Asylbewerberunterkünften sieht folgendes vor. Es sollen nur Objekte angemietet werden, die als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind und mindestens 50 Personen aufnehmen können. Anerkannte Asylbewerber sollen Mietverträge zukünftig selbst abschließen. Die Helferkreise sollen bei der Suche nach Unterkünften für diesen Personenkreis helfen. Für den Landkreis Ebersberg entstehen dadurch folgende Probleme:

Im Jahr 2017 enden im Landkreis Ebersberg Mietverträge über Unterkünfte von 2 bis 40 Personen mit einer Platzkapazität von insgesamt 164. Nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern dürfen diese Mietverträge nicht verlängert werden. Der Landkreis Ebersberg würde so in etwa die Zahl der Unterkunftsplätze verlieren, die mit den Containerunterkünften in Grub und Pöring geschaffen wurden. Eine zusätzliche Aufnahme von Asylbewerbern käme somit nicht mehr in Frage, wodurch der Landkreis Ebersberg seine Aufnahmequote nicht weiter verbessern könnte. Darüber hinaus gibt es im Landkreis Ebersberg keine Bestandsobjekte in entsprechender Größe. Außerdem führt die Unterbringung in Großunterkünften nicht zur Integration, da die Gefahr der „Ghettobildung“ besteht. Wenn darüber hinaus die anerkannten Asylbewerber aus den Unterkünften gedrängt werden, haben die Folgen die jeweiligen Gemeinden zu tragen, da diese Menschen dann obdachlos werden.

Kurzbericht

Das Landratsamt Ebersberg hat mittlerweile den 2. Container der Containeranlage in Grub mit Asylbewerbern belegt. Die Zahl der in Grub lebenden Asylbewerber bzw. anerkannten Asylbewerber beträgt derzeit 42. Die übrigen Container befinden sich noch in der Einrichtungsphase.
Die Fertigstellung der von der Re gierung von Oberbayern gebauten Wohnanlage in der Kirchheimer Straße 31 und 33 für anerkannte Asylbewerber ist für das 4. Quartal 2017 geplant. Die Wohnanlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einer Kapazität von 44 Plätzen. Gemäß Wohnungspakt Bayern, 1. Säule (Staatliches Sofortprogramm) werden die Wohnungen vorrangig mit Familien belegt. 8 Wohneinheiten belegt die Regierung von Oberbayern unter Umständen auch mit Familien aus den Nachbarlandkreisen. 3 Wohneinheiten werden in Absprache mit dem Landratsamt Ebersberg, der Gemeinde Poing und dem Helferkreis Poing belegt. Den ausgewählten Personen werden die Wohnungen im Sinne der Wohnsitzzuweisung angeboten und dann ein Wohnraum-Mietvertrag geschlossen. Das Projekt ist für 10 Jahre geplant.
Die neue Vorgabe der Regierung von Oberbayern bezüglich der Akquise von Asylbewerberunterkünften sieht folgendes vor. Es sollen nur Objekte angemietet werden, die als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind und mindestens 50 Personen aufnehmen können. Anerkannte Asylbewerber sollen Mietverträge zukünftig selbst abschließen. Die Helferkreise sollen bei der Suche nach Unterkünften für diesen Personenkreis helfen. Für den Landkreis Ebersberg entstehen dadurch folgende Probleme:
Im Jahr 2017 enden im Landkreis Ebersberg Mietverträge über Unterkünfte von 2 bis 40 Personen mit einer Platzkapazität von insgesamt 164. Nach den Vorgaben der Regierung von Oberbayern dürfen diese Mietverträge nicht verlängert werden. Der Landkreis Ebersberg würde so in etwa die Zahl der Unterkunftsplätze verlieren, die mit den Containerunterkünften in Grub und Pöring geschaffen wurden. Eine zusätzliche Aufnahme von Asylbewerbern käme somit nicht mehr in Frage, wodurch der Landkreis Ebersberg seine Aufnahmequote nicht weiter verbessern könnte. Darüber hinaus gibt es im Landkreis Ebersberg keine Bestandsobjekte in entsprechender Größe. Außerdem führt die Unterbringung in Großunterkünften nicht zur Integration, da die Gefahr der „Ghettobildung“ besteht. Wenn darüber hinaus die anerkannten Asylbewerber aus den Unterkünften gedrängt werden, haben die Folgen die jeweiligen Gemeinden zu tragen, da diese Menschen dann obdachlos werden.

Datenstand vom 26.09.2017 15:25 Uhr