Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der letzten Gemeinderatssitzung am 30.03.2017 wurde dieser TOP ohne Beschlussfassung zurückgestellt, da noch offene Fragen im Raum standen.
Geh- und Radwegausführung / -beschilderung:
Hierzu gab es am 18.05.2017 ein Gespräch mit Herrn Ziegler (Landkreis EBE), Frau Della Sala (PI Poing), Herr Schlesier (IB Schlegel) sowie dem Vertreter des Grundstückseigentümers.
Hierbei wurde folgendes besprochen bzw. festgelegt:
- Für einen baulich getrennten Geh- und Radweg ist eine Breite von 3,00 m erforderlich.
- Durch den geplanten Neubau von Parkplätzen und Wertstoffsammelstelle (kombiniert – nördlich der Wildparkstraße) können die bisher geplanten Parkplätze an der Westseite entfallen.
- Die Straßenachse wird etwas nach Westen verschoben.
Das Besprechungsergebnis ist in die vorliegende Planung vom Juni 2017 eingearbeitet.
Eigentumsverhältnisse im Bereich Stellplätze / Maibaum:
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Bereich des Maibaums wird folgendes festgestellt:
Sowohl der Maibaum als auch die Abfallbehälter des Kirchenfriedhofes befinden sich auf Privatgrund (Flur-Nr. 43).
Die Stellplätze gemäß beiliegendem Stellplatznachweis (Genehmigungsbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 16 Wohnungen und Gaststätte und gemeindlicher Nutzung im Erdgeschoss vom 13.05.2016) befinden sich auf Privatgrund. Diese Fläche (Fl.-Nr. 43 war schon immer zugehörig zur Fl.-Nr. 40 – Anzinger Straße 1).
Auf Grund der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2016 (Zustimmung zu Vorplanung) ergab sich der Auftrag an das Ingenieurbüro Schlegel, den Kreuzungsbereich Anzinger- / Hauptstraße zu optimieren sowie die Möglichkeit zur Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Hauptstraße – westlich – zu untersuchen.
Dabei wurde der Bereich der Stellplätze auf der Fl.-Nr. 43 mit eingebunden, um eine Lösung (in Abstimmung mit dem Landkreis Ebersberg / Staatlichen Bauamt Rosenheim als Straßenbaulastträger) zu finden, die eine verkehrssichere Erschließung der Stellplätze, eine sichere Führung der Fußgänger, den Erhalt des Maibaums, den Standort für einen Christbaum und einen Standort für die Abfallbehälter für den Kirchenfriedhof berücksichtigt. Diese können somit auf dem Privatgrundstück verbleiben (mit Herrn Pfarrer Klingan ebenfalls abgestimmt). Die erforderlichen Abtretungen bzw. der Tausch von Grundstücken war bereits Grundlage im Bebauungsplan Nr. 32-O, wirksam seit 11.01.2006 (dem Grundstückseigentümer sollte zumindest die Fläche zurückgegeben werden, die im Rahmen des Ausbaus / Verlängerung der Anzinger Straße abgetreten wird – flächengleich, genaue qm-Zahl kann derzeit noch nicht benannt werden).
In der GR-Sitzung am 30.03.2017 wurde der Wunsch nach einer Platzgestaltung an dieser prägnanten Stelle eingebracht.
Die private Stellplatzfläche wird in der Entwurfsplanung nur noch nachrichtlich dargestellt.
Eine aufwändigere Platzgestaltung im Bereich der Fl.-Nr. 43 ist wegen der dort zwingend nachzuweisenden Stellplätze für die Gaststätte nicht möglich. Jedoch kann die Fläche an bestimmten Tagen im Jahr (z. B. zum Aufstellen des Maibaumes) genutzt werden. Eine ansprechende Gestaltung im Bereich der Stellplätze ist vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
- Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.
- Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.
Das Ingenieurbüro Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Straßenbau (Gemeindeteil: Umbau Kreuzung und Neubau Straße im Unterführungsbereich) betragen nach aktueller Schätzung 676.000 €, einschließlich
12 % Baunebenkosten und 19 % Mehrwertsteuer.
Für die Baumaßnahme Straßenbau und Eisenbahnüberführung (Planung und Bauarbeiten) wurden im Haushalt 2017 – 2020 auf der Haushaltsstelle 63060.950000 – Verlängerung der Anzinger Straße – 6.530.000 € Finanzmittel eingestellt.
Beschluss
Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
- Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.
- Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.
Das Ingenieurbüro Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Kurzbericht
In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2017 wurde dieser TOP ohne Beschlussfassung zurückgestellt, da noch offene Fragen im Raum standen.
Geh- und Radwegausführung/-beschilderung:
Hierzu gab es am 18.05.2017 ein Gespräch mit Herrn Ziegler (Landkreis EBE), Frau Della Sala (PI Poing), Herr Schlesier (IB Schlegel) sowie dem Vertreter des Grundstückseigentümers.
Hierbei wurde folgendes besprochen bzw. festgelegt:
- Für einen baulich getrennten Geh- und Radweg ist eine Breite von 3,00 m erforderlich.
- Durch den geplanten Neubau von Parkplätzen und Wertstoffsammelstelle (kombiniert – nördlich der Wildparkstraße) können die bisher geplanten Parkplätze an der Westseite entfallen.
- Die Straßenachse wird etwas nach Westen verschoben.
Das Besprechungsergebnis ist in die vorliegende Planung vom Juni 2017 eingearbeitet.
Eigentumsverhältnisse im Bereich Stellplätze / Maibaum:
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse im Bereich des Maibaums wird folgendes festgestellt:
Sowohl der Maibaum als auch die Abfallbehälter des Kirchenfriedhofes befinden sich auf Privatgrund (Flur-Nr. 43).
Die Stellplätze gemäß beiliegendem Stellplatznachweis (Genehmigungsbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit 16 Wohnungen und Gaststätte und gemeindlicher Nutzung im Erdgeschoss vom 13.05.2016) befinden sich auf Privatgrund. Diese Fläche (Fl.-Nr. 43 war schon immer zugehörig zur Fl.-Nr. 40 – Anzinger Straße 1).
Auf Grund der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2016 (Zustimmung zu Vorplanung) ergab sich der Auftrag an das Ingenieurbüro Schlegel, den Kreuzungsbereich Anzinger- / Hauptstraße zu optimieren sowie die Möglichkeit zur Errichtung einer Querungshilfe im Bereich Hauptstraße – westlich – zu untersuchen.
Dabei wurde der Bereich der Stellplätze auf der Fl.-Nr. 43 mit eingebunden, um eine Lösung (in Abstimmung mit dem Landkreis Ebersberg / Staatlichen Bauamt Rosenheim als Straßenbaulastträger) zu finden, die eine verkehrssichere Erschließung der Stellplätze, eine sichere Führung der Fußgänger, den Erhalt des Maibaums, den Standort für einen Christbaum und einen Standort für die Abfallbehälter für den Kirchenfriedhof berücksichtigt. Diese können somit auf dem Privatgrundstück verbleiben (mit Herrn Pfarrer Klingan ebenfalls abgestimmt). Die erforderlichen Abtretungen bzw. der Tausch von Grundstücken war bereits Grundlage im Bebauungsplan Nr. 32-O, wirksam seit 11.01.2006 (dem Grundstückseigentümer sollte zumindest die Fläche zurückgegeben werden, die im Rahmen des Ausbaus / Verlängerung der Anzinger Straße abgetreten wird – flächengleich, genaue qm-Zahl kann derzeit noch nicht benannt werden).
In der GR-Sitzung am 30.03.2017 wurde der Wunsch nach einer Platzgestaltung an dieser prägnanten Stelle eingebracht.
Die private Stellplatzfläche wird in der Entwurfsplanung nur noch nachrichtlich dargestellt.
Eine aufwändigere Platzgestaltung im Bereich der Fl.-Nr. 43 ist wegen der dort zwingend nachzuweisenden Stellplätze für die Gaststätte nicht möglich. Jedoch kann die Fläche an bestimmten Tagen im Jahr (z. B. zum Aufstellen des Maibaumes) genutzt werden. Eine ansprechende Gestaltung im Bereich der Stellplätze ist vorgesehen.
Nach kontroverser Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zum Straßenbau Verlängerung der Anzinger Straße wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Querungshilfen sind näher an die Kreuzung zu verlegen.
- Die Notwendigkeit der Linksabbiegespuren ist zu prüfen.
- Die Anordnung der Stellplätze der Gaststätte ist erneut mit dem Ziel zu prüfen, eine bessere Möglichkeit zur Platzgestaltung zu schaffen. Ferner soll die Anlegung von behindertengerechten Längsparkplätzen unmittelbar vor dem Gaststättengebäude entlang der Haupt- oder Anzinger Straße geprüft werden.
Das Ingenieurbüro Schlegel wird mit der Stufe 3 (Leistungsphasen 5 und 6) der Planung beauftragt.
Datenstand vom 26.09.2017 15:00 Uhr