Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seit der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2017 in der GR-Sitzung am 24.11.2016 TOP 4 sind Umstände und Erkenntnisse eingetreten, die die Aufstellung eines Nachtragsstellenplans 2017 gem. Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO erforderlich machen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2017 TOP 7 insbesondere mit den erforderlichen Stellenmehrungen im Bereich der Schulsozialarbeit, der Abfallwirtschaft und der Liegenschaftsverwaltung befasst und diese vorab überplanmäßig genehmigt. Auf die Niederschrift über die GR-Sitzung am 22.06.2017 wird verwiesen. Ferner werden in dem Nachtragsstellenplan weitere erforderliche Anpassungen vollzogen. Im Einzelnen sind dies:
- Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 9 3. QE nach A 10, wegen Beförderung aus A 9 2. QE nach erfolgreichem modularen Aufstieg.
- Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe E 9 TVöD in die Entgeltgruppen E 9 a, E 9 b und E 9 c aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum TVöD rückwirkend zum 01.01.2017.
- Ausweisung einer zusätzlichen Stelle der E 3 TVöD für den Wertstoffhof aufgrund der erforderlichen Umorganisation im Zusammenhang mit der teilweisen Auflösung von mehreren Containerstandorten.
- Ausweisung von 3 Stellen der E 2 TVöD im Bereich der Gebäudereinigung.
- Ausweisung von 2 zusätzlichen Stellen der Entgeltgruppe S 11 b TVöD wegen der Neuordnung der Schulsozialarbeit wie im Gemeinderat am 22.06.2017 beschlossen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zur Umsetzung dieser Maßnahmen den als mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellten 1. Nachtragsstellenplan 2017 und die im Beschlussvorschlag aufgeführte 1. Nachtragssatzung 2017 zu erlassen.
Beschlussvorschlag
-
Der von der Verwaltung vorgelegte 1. Nachtragsstellenplan 2017 wird hiermit genehmigt.
- Dazu wird die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 hiermit als Satzung beschlossen.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg
für das Haushaltsjahr 2017
vom ……………………………….
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2 *)
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Poing, den ………………………
Gemeinde Poing
(Siegel)
A. Hingerl
Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Die im Haushalt 2017 veranschlagten Personalkosten der Gruppierung 4 in Höhe von 6,44 Mio. € werden nicht überschritten.
Die oben genannten Maßnahmen können nach den derzeitig vorliegenden Hochrechnungen der voraussichtlich anfallenden Personalkosten mit dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.11.2016 beschlossenen Personalkostendeckel von 6,30 Mio. € abgefangen werden.
Der Gemeinderat hat mit gleichem Beschluss vorsorglich aber bereits eine Überschreitung des festgelegten Personalkostendeckels genehmigt.
Beschluss
-
Der von der Verwaltung vorgelegte 1. Nachtragsstellenplan 2017 wird hiermit genehmigt.
- Dazu wird die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 hiermit als Satzung beschlossen.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Poing, Landkreis Ebersberg
für das Haushaltsjahr 2017
vom ……………………………….
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poing folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. Die Änderungen können im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 finanziert werden, so dass die Haushaltssatzung weiter nicht zu ändern ist.
§ 2 *)
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Poing, den ………………………
Gemeinde Poing
(Siegel)
A. Hingerl
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Kurzbericht
(sta) Der Gemeinderat hat einstimmig den 1. Nachtragsstellenplan genehmigt und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 22.06.2017 erforderliche Stellenmehrungen im Bereich der Schulsozialarbeit, der Abfallwirtschaft (Wertstoffhof) und der Liegenschaftsverwaltung (Gebäudereinigung) genehmigt.
Ferner werden noch Anpassungen durch Anhebung einer Beamtenplanstelle wegen Beförderung nach erfolgreichem modularen Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 10 und Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe E 9 des Tarifvertrages in die Entgeltgruppen E 9 a, E 9 b und E 9 c vorgenommen.
Die im Haushalt 2017 veranschlagten Personalkosten in Höhe von 6,44 Mio. Euro und der vom Gemeinderat beschlossene Personalkostendeckel von 6,30 Mio. Euro werden durch die Maßnahmen nicht überschritten.
Datenstand vom 17.11.2017 10:07 Uhr