Poing "Am Bergfeld"; Wohngebiet W 7 (IV. Entwicklungsstufe), Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bisheriges Verfahren:

16.09.2016
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Planungsüberlegungen, Erhöhung Baurecht
09.02.2017
GR (TOP 4)
  • Vorstellung von Planungsüberlegungen
  • Vorstellung der Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung
09.03.2017
GR (TOP 5 nö)
Vorgehen zur Vergabe der Planungsleistungen
30.03.2017
GR (TOP 4 nö)
Benennung der Büros für das durchzuführende Plangutachten
06.07.2017
Workshop mit GR und ARGE
Vorstellung Plangutachten
20.07.2017
GR (TOP 12 nö)
Entscheidung über das Ergebnis der Plangutachten sowie Beauftragung eines Architekten

Entsprechend der Entscheidung im Gemeinderat wurde für die Baugebiete W 7 und W 8 ein einfaches Plangutachten durchgeführt. Die Entscheidung über den Entwurf bzw. das zu beauftragende Büro wurde in der Sitzung am 20.07.2017 getroffen.

Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Wohnbaufläche mit Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium sowie Ortsrandeingrünung nach Norden und Grünzug in N/S-Richtung festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich umfasst den in anhängender FNP-Kopie gekennzeichneten Bereich, Größe des Bebauungsplangebietes rd. 27 ha.

Der östliche Bereich der Bergfeldstraße sowie der Westring werden Bestandteil der Bebauungsplanaufstellung, um die Erschließung der Wohngebiete W 7 und W 8 planerisch zu sichern bzw. zu verbessern.

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das W 7 eine Bruttogeschoßfläche von 43.100 qm festgesetzt. Entsprechend den bisherigen Vorberatungen kann eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche vorgenommen werden.

Hierfür würde der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich geändert werden.

Beschlussvorschlag

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.

Beschluss

Nach § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Kurzbericht

(eic) Der Gemeinderat hat einstimmig in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2017 nach § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Wohngebiet W 7 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll die Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium festgesetzt werden.
Entsprechend der Entscheidung im Gemeinderat wurde für die Baugebiet W 7 und W 8 ein einfaches Plangutachten durchgeführt. Die Entscheidung über den Entwurf bzw. das zu beauftragende Büro wurde in der Sitzung am 20.07.2017 getroffen.
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan soll das Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Wohnbaufläche mit Gemeinbedarfsfläche Kita und Gymnasium sowie Ortsrandeingrünung nach Norden und Grünzug in N/S-Richtung festgesetzt werden.
Der östliche Bereich der Bergfeldstraße sowie der Westring werden Bestandteil der Bebauungsplanaufstellung, um die Erschließung der Wohngebiete W 7 und W 8 planerisch zu sichern bzw. zu verbessern.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist für das W 7 eine Bruttogeschossfläche von 43.100 qm festgesetzt. Entsprechend den bisherigen Vorberatungen kann eine Erhöhung der Bruttogeschossfläche vorgenommen werden.
Hierfür wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich geändert werden.

Datenstand vom 17.11.2017 10:07 Uhr