Die SPD-Bürgerliste hat sich mit folgenden Fragen an den ersten Bürgermeister Albert Hingerl gewandt:
- In welchem Umfang wurden bisher diesbezüglich Beschwerden in der Verwaltung abgegeben?
- Welchen Inhalt hatten diese Beschwerden?
- Wurden die Beschwerden an die Flugsicherung weitergeleitet?
- Erfolgte eine Stellungnahme der Flugsicherung?
- Wie sind die Erfahrungen anderer betroffener Gemeinden mit Beschwerden über den steigenden Fluglärm?
Auf diese Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1, Umfang der Beschwerden bei der Verwaltung
Zunächst ist zu sagen, dass die Gemeinde Poing in punkto Fluglärm eng mit den Nachbargemeinden Anzing, Forstinning, Markt Schwaben und Pliening zusammenarbeitet. So wandten sich die Bürgermeister jüngst in einem gemeinsamen Schreiben vom 23.10.2017 an die Deutsche Flugsicherung mit der Bitte um Stellungnahme zu den folgenden Themen:
Flugrouten, Lärmemissionen (Dauerschallpegel), Lärmemissionen (Lärmereignisse), FANAMOS-Auswertung und Funkfeuer Ottersberg. (FANOMOS = Flight Track and Aircraft Noise Monitoring System, ein System zur Überprüfung der zurückgelegten Flugwege mit dem Ziel der Lärmvermeidung. FANAMOS basiert auf Radar-Daten und ist auch ein wichtiges Hilfsmittel bei Fluglärmbeschwerden und bei Ordnungswidrigkeitsverfahren, die eingeleitet werden, wenn die vorgeschriebenen Routen nicht eingehalten werden.)
Die Interessen der Gemeinden werden durch einen Vertreter in der Fluglärmkommission vertreten. Als Vertreter nehmen abwechselnd die Bürgermeister der Gemeinden Pliening (Herr Frick) und Markt Schwaben (Herr Homann) an der Kommission teil. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass aus der Beteiligung an der Fluglärmkommission keine Veto-Rechte entstehen.
a. Vorgehensweise der Verwaltung bei Beschwerden
Bei telefonischen Beschwerden weist die Verwaltung auf die Beschwerdemöglichkeiten beim Münchner Flughafen selbst hin und bittet um eine Beschwerde in schriftlicher Form mit genaueren Angaben. Außerdem wird den Bürgerinnen und Bürgern das weitere Vorgehen erklärt, nämlich die Sammlung der Beschwerden und anschließende Weitergabe an die Fluglärmkommission.
Bei schriftlichen Beschwerden ruft die Verwaltung die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an und weist sie auf die weiteren Beschwerdemöglichkeiten hin und erklärt die oben beschriebene weitere Vorgehensweise.
Alle Betroffenen werden darauf hingewiesen, dass sie sich auch gerne mehrmals bei der Gemeinde melden sollen, sofern es vermehrt Anlass zur Beschwerde gibt.
b. Umfang der Beschwerden
Vergangenes Jahr (2016) gingen im Zeitraum von April bis einschließlich Oktober sieben ordentliche Beschwerden bei der Gemeinde Poing ein. Davon erfolgten vier Beschwerden telefonisch und drei Beschwerden schriftlich per E-Mail. Alle Bürger wurden auf die direkten Beschwerdemöglichkeiten beim Münchner Flughafen hingewiesen und die Beschwerden an den Vertreter in der Fluglärmkommission weitergegeben.
Einer der Betroffenen hat daraufhin die Verwaltung im Zeitraum 04.09.2016 bis 29.01.2017 bei seinem Schriftverkehr mit Flugsicherung und dem Flughafen München stets in CC genommen. Der Schriftverkehr wurde auch an den Vertreter in der Fluglärmkommission weitergeleitet.
Um das Anliegen der Betroffenen korrekt weitergeben zu können, ist die Verwaltung dazu übergegangen die Betroffenen zu bitten ihre Beschwerden schriftlich zu formulieren und per E-Mail oder Brief zu senden. Daraufhin gingen im Zeitraum Juni bis einschließlich Oktober bei der Verwaltung insgesamt 5 schriftliche Beschwerden ein. Eine Anruferin verzichtete vorerst auf eine schriftliche Beschwerde.
Zu 2, Inhalt der Beschwerden
Inhaltlich umfassen die Beschwerden drei Kategorien:
- Fluglärm morgens früh ab 6:00 Uhr (4 Beschwerden)
- Fluglärm spät abends bis 23:00 Uhr / 23:30 Uhr / nach Mitternacht (1/1/2 Beschwerden)
- Flugzeuge fliegen besonders tief (3 Beschwerden)
Zu 3 und 4, Einbindung der Flugsicherung
Eine direkte Weitergabe der Beschwerden an die Flugsicherung erfolgt nicht. Die Beschwerden werden an den Vertreter in der Fluglärmkommission weitergeleitet.
Die Stellungnahmen der Flugsicherung und des Flughafens München besagten bislang lediglich, dass sich alle Werte im gesetzlichen Rahmen bewegen. Die höhere Lärmbelastung entsteht dadurch, dass der Flughafenbetrieb vermehrt über die Betriebsrichtung „West“ abgewickelt wird. Diese sorgt in unserer Region für eine deutlich höhere Fluglärmereigniswahrscheinlichkeit als die Betriebsrichtung „Ost“. Die Messungen aus dem Jahr 2012 in der Gemeinde Poing ergaben jedoch, dass die Belastung der Gemeinde Poing auch bei einer 100%-Betriebsrichtung „West“ noch deutlich unter den gesetzlichen Richtwerten lag. Auch bei Messungen in Markt Schwaben 2016 lagen die Werte unter den gesetzlichen Richtwerten.
Zu 5, Erfahrungen der Nachbargemeinden
In Markt Schwaben sind relativ viele Beschwerden eingegangen. Dies ist vermutlich auf das Engagement der Wählergruppe „Zukunft Markt Schwaben“ zurückzuführen. Die ZMS hat unter anderem eine eigene Lärmmessstation aufgestellt und einen eigenen Webauftritt, mit dem relativ einfach Fluglärmbeschwerden erstellt werden können. Die Gemeinde Markt Schwaben weist auf Ihrer Website auf die direkten Beschwerdemöglichkeiten beim Flughafen München und den Fluglärmschutzbeauftragten der Regierung von Oberbayern hin.
(Anm. der Verwaltung: Der Fluglärmschutzbeauftragte der Regierung von Oberbayern bearbeitet Beschwerden über die Flugverfahren am Münchner Flughafen nicht selbst, sondern leitet diese an die Deutsche Flugsicherung weiter)
Erfahrung der Gemeinde Pliening wird noch eingeholt.