Neubau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte im Wohngebiet W 5;
Vergabe Nachtragsaufträge,
Kenntnisgabe gem. Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 09.10.2017, 24.10.2017 und 13.11.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 3 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 1.042,80 €. Nachtrag 3 wird auf Grund von Forderungen des Sachverständigen für Brandschutz nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 696.162,55 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 19 der Fa. Wickmann (Dachabdichtung) in Höhe von 5.808,60 €. Der Nachtrag 19 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 986.562,79 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 20 der Fa. Heinemann (Elektroinstallation) in Höhe von 11.112,27 €. Der Nachtrag 20 wird auf Grund von Anordnungen des Prüfsachverständigen sowie technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.254.876,69 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben.
Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Kurzbericht
(fis) Dem Gemeinderat werden folgende als Eilgeschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO am 09.10.2017; 24.10.2017; und 13.11.2017 erteilte Nachtragsaufträge zur Kenntnis gegeben:
Einmal handelt es sich um den Nachtrag 3 der Fa. Schuster (Lüftungsinstallation) in Höhe von 1.042,80 €. Nachtrag 3 wird auf Grund von Forderungen des Sachverständigen für Brandschutz nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 696.162,55 €.
Zum Zweiten handelt es sich um den Nachtrag 19 der Fa. Wickmann (Dachabdichtung) in Höhe von 5.808,60 €. Der Nachtrag 19 wird auf Grund von technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 986.562,79 €.
Zum Dritten handelt es sich um den Nachtrag 20 der Fa. Heinemann (Elektroinstallation) in Höhe von 11.112,27 €. Der Nachtrag 20 wird auf Grund von Anordnungen des Prüfsachverständigen sowie technischen Abstimmungen nötig. Die aktuelle Auftragssumme liegt demnach bei 1.254.876,69 €.
Die technische Argumentation für die Rechtfertigung der angebotenen Nachtragsinhalte konnte nachvollzogen werden. Die Berechtigungsgrundlage für zusätzliche Forderungen war somit gegeben. Die Auftragsvergabe erfolgte aufgrund der Dringlichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf als Eilgeschäft.
Datenstand vom 22.01.2018 16:01 Uhr